Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 584

Оглавление

b)Zusammentreffen mit Privatfahrten

Aus Vereinfachungsgründen ist davon auszugehen, dass eine Fahrberechtigung für den Personenfernverkehr nur auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt und daher die Arbeitgeberleistung nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei ist, wenn sie ausschließlich zur Nutzung für diese Strecke berechtigt. Die tatsächliche Nutzung der Fahrberechtigung auch zu reinen Privatfahrten ist dann unbeachtlich.

Beispiel A

Arbeitnehmer I wohnt in Düsseldorf und arbeitet in Frankfurt. Er erhält von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein Monatsabonnement für die ICE-Strecke Düsseldorf–Frankfurt. An den Wochenenden nutzt er dieses Ticket auch regelmäßig für Privatfahrten auf dieser Strecke.

Die Arbeitgeberleistung in Form der Ticketgestellung ist nach § 3 Nr. 15 Satz 2 EStG steuer- und auch beitragsfrei, da sie ausschließlich zur Nutzung auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeit berechtigt. Die tatsächliche Nutzung der Fahrberechtigung auch zu reinen Privatfahrten ist unbeachtlich.

Geht die Fahrberechtigung für den Personenfernverkehr über die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hinaus, ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass die Fahrberechtigung insoweit auf diese Strecke entfällt, als der anzusetzende Wert der Arbeitgeberleistung den regulären Verkaufspreis einer Fahrberechtigung nur für diese Strecke für den entsprechenden Gültigkeitszeitraum nicht überschreitet.

Beispiel B

Arbeitnehmer K erhält von seinem Arbeitgeber eine Fahrberechtigung für den Personenfernverkehr (IC-Nutzung) für das gesamte Tarifgebiet C zu einem Wert von 260 € monatlich (das Tarifgebiet C geht über die eigentliche Strecke des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeit hinaus). Der reguläre Verkaufspreis einer Fahrberechtigung für die Strecke von der Wohnung zur Arbeit beträgt 200 € monatlich.

Die Arbeitgeberleistung ist in Höhe von 200 € monatlich nach § 3 Nr. 15 Satz 2 EStG steuerfrei und in Höhe des übersteigenden Teils von 60 € monatlich steuerpflichtig.

Beispiel C

Arbeitnehmer K erhält von seinem Arbeitgeber eine Fahrberechtigung für den Personennahverkehr (S-Bahn-Nutzung) für das gesamte Tarifgebiet C zu einem Wert von 150 € monatlich (das Tarifgebiet C geht über die eigentliche Strecke des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeit hinaus). Der reguläre Verkaufspreis einer Fahrberechtigung für die Strecke von der Wohnung zur Arbeit beträgt 100 € monatlich.

Die Arbeitgeberleistung ist in voller Höhe von 150 € monatlich nach § 3 Nr. 15 Satz 2 EStG steuerfrei, da Arbeitgeberleistungen bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs unabhängig von der Art der Fahrt steuerfrei sind, also auch bei reinen Privatfahrten des Arbeitnehmers.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

Подняться наверх