Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 580

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b)Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte

LS- SV-

Seit 1.1.2019 sind Arbeitgeberleistungen (Barzuschüsse und Sachleistungen) für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei (§ 3 Nr. 15 Sätze 1 und 2 EStG).[146] Die Fahrten müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) durchgeführt werden; die Steuerbefreiung gilt also auch für die BahnCard, kommt aber u. a. nicht bei Benutzung eines Taxis, Mietwagens oder Pkw (privater Pkw oder Firmenwagen) zur Anwendung. Die Arbeitgeberleistungen müssen zudem zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

Beispiel

Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (von Düsseldorf nach Frankfurt) unentgeltlich eine BahnCard 100 (2. Klasse, 4000 €). Der Jahresfahrpreis einer Fahrberechtigung für diese Strecke ist nicht niedriger.

Der geldwerte Vorteil ist steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 Satz 2 EStG).

Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen (Barzuschüsse und Sachleistungen) mindern die beim Arbeitnehmer als Werbungskosten zu berücksichtigende Entfernungspauschale (§ 3 Nr. 15 Satz 3 EStG).

Zur gemischten Nutzung einer BahnCard für den Personenfernverkehr vgl. nachfolgende Nr. 3.

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