Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 684
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Berechnung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags:
Оглавление| Monatslohn | 5958,35 € | |
| abzüglich: | ||
| steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung | 384,58 € | |
| steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung | 73,77 € | 458,35 € |
| zu versteuern nach der Monatstabelle | 5500,— € | |
| Für diesen Betrag ergibt sich bei Anwendung der ab 1. 1. 2022 geltenden Monatslohnsteuertabelle (Steuerklasse I) eine Lohnsteuer in Höhe von | 1246,— € | |
| der Solidaritätszuschlag beträgt | 0,— €[156] | |
| die Kirchensteuer (8 %) beträgt | 99,68 € |
Da der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist, wird bei der Berechnung der Lohnsteuer für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich die Mindestvorsorgepauschale angesetzt, es sei denn, der Arbeitnehmer weist seine tatsächlich gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung durch eine Bescheinigung seiner privaten Krankenkasse nach (vgl. die Erläuterungen in Anhang 8 Nr. 7). Im Beispielsfall wurde die Lohnsteuer unter Ansatz der Mindestvorsorgepauschale berechnet.