Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 700
ОглавлениеBerufsfeuerwehr
Bei Angehörigen der Berufsfeuerwehr der Länder und Gemeinden gehören nach § 3 Nr. 4 EStG folgende Bezüge nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn:
LS- SV-
der Geldwert der überlassenen Dienstkleidung,
LS- SV-
Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung,
LS- SV-
im Einsatz gewährte Verpflegung oder Verpflegungszuschüsse,
LS- SV-
der Geldwert der aufgrund gesetzlicher Vorschriften gewährten Heilfürsorge.