Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 686
Berechnung der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung:
ОглавлениеDer Beschäftigte ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Versicherungspflicht besteht dagegen in Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Den Gesamtbeitrag für diese Versicherungszweige (Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil) hat der Arbeitgeber an die zuständige Krankenkasse abzuführen.
Rentenversicherung: 9,3 % von 5500 € | = | 511,50 € |
Arbeitslosenversicherung: 1,2 % von 5500 € | = | 66,— € |
Arbeitnehmeranteil | = | 577,50 € |
Der Arbeitgeberanteil beträgt | 577,50 € | |
Gesamtsozialversicherungsbeitrag | 1155,— € |
Der Arbeitgeber muss auch die Insolvenzgeldumlage mit Beitragsnachweis an die Krankenkasse abführen. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 2022 0,09 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (vgl. das Stichwort „Insolvenzgeldumlage“).