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9.Sonstige Bezüge (einmalige Zuwendungen)

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Die dargestellte Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gilt für den laufenden Arbeitslohn. Für einmalige Lohnzahlungen gilt ein besonderes Verfahren, das für die Lohnsteuer beim Stichwort „Sonstige Bezüge“ und für die Sozialversicherungsbeiträge beim Stichwort „Einmalige Zuwendungen“ erläutert ist. Ein Beispiel für die gesamte Lohnabrechnung (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) bei einmaligen Lohnzahlungen ist bei den Stichworten „Urlaubsentgelt, Urlaubsdauer“ unter Nr. 4 und „Weihnachtsgeld“ unter Nr. 3 dargestellt.

Siehe auch die Stichworte: Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, Abführung und Anmeldung der Lohnsteuer, Abschlagszahlungen, Änderung des Lohnsteuerabzugs, Lohnzahlung durch Dritte, Maschinelle Lohnabrechnung, Nachzahlung von laufendem Arbeitslohn, Nettolöhne, Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich, Vorschüsse, Zufluss von Arbeitslohn.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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