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a)Häusliches Arbeitszimmer

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Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Arbeitnehmers eingebunden ist, der Erledigung der beruflichen Arbeit dient und nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird (= mindestens 90 %).

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können bis zum Höchstbetrag von 1250 € jährlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden, wenn es sich beim häuslichen Arbeitszimmer zwar nicht um den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers handelt, für die berufliche Tätigkeit aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ein solcher Abzug bis zum Höchstbetrag von 1250 € jährlich ist auch dann möglich, wenn der Büroarbeitsplatz im Betrieb durch die Corona-Pandemie nicht benutzt werden kann. Entsprechendes gilt, wenn die Entscheidung über das Tätigwerden im Home-Office der Arbeitnehmer auch ohne eine ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers getroffen hat und er damit eine Empfehlung der Bundes- oder Landesregierung gefolgt ist. Erbringt der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit während der Corona-Pandemie unter Berücksichtigung der wöchentlichen Regelarbeitszeit zeitlich überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer befindet sich dort der Tätigkeitsmittelpunkt und die Aufwendungen sind in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar.

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Räumlichkeiten eine Vergütung, handelt es sich grundsätzlich um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Beim Ersatz der Betriebskosten für die eingesetzten Arbeitsmittel (z. B. PC, Laptop) kann es sich um steuer- und beitragsfreien Auslagenersatz handeln.

Zur Berücksichtigung der Home-Office-Pauschale von 5 € täglich für höchstens 120 Tage (= 600 € Höchstbetrag) jeweils in den Kalenderjahren 2020 und 2021 vgl. das Stichwort „Home-Office“ unter Nr. 6. Aufwendungen für Arbeitsmittel sowie Telefon-/Internetkosten sind neben der Home-Office-Pauschale zu berücksichtigen.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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