Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 913

d)Grenzüberschreitende Tätigkeit

Оглавление

Bei grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern im Verhältnis zu Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Polen können für die Zuweisung des Besteuerungsrechts bezahlte Home-Office-Tage aufgrund von Maßnahmen, die der deutsche oder ausländische Staat zur Bekämpfung der Corona-Pandemie getroffen haben, grundsätzlich als in dem Vertragsstaat verbrachte Arbeitstage behandelt werden, in dem die grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer ihre nichtselbstständige Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausgeübt hätten. Diese Tatsachenfiktion gilt allerdings nur, soweit der jeweilige Arbeitslohn, der auf die Arbeitstage im Home-Office entfällt, von dem Vertragsstaat, in dem die grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer ihre nichtselbstständige Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausgeübt hätten, tatsächlich besteuert wird.

Die vorstehend beschriebene Tatsachenfiktion gilt aber nicht für Arbeitstage, die unabhängig von den Maßnahmen zur Corona-Pandemie im Home-Office oder in einem Drittstaat verbracht worden wären, also insbesondere nicht bei grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern, die nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich im Home-Office tätig sind.

Im Verhältnis zu Frankreich und zur Schweiz gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend, wenn es sich nicht um sog. „Grenzgänger“ handelt. Bei Grenzgängern führen zusätzliche „Home-Office-Tage“ nicht zu einer Änderung des Besteuerungsrechts.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

Подняться наверх