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Terminologische Klärung

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Der Begriff „religiöse Erwachsenenbildung“ steht im Kontext vieler Begrifflichkeiten, die mitunter das Gleiche oder Ähnliches meinen. In der Theoriediskussion und in der Praxis liegt hier eine terminologische Uneinheitlichkeit vor (Wolff 2005, S. 21–46; Englert 1992, S. 20). Während mit dem Begriff „religiöse Erwachsenenbildung“ religiöse Bildungsprozesse mit Erwachsenen und religiöses Lernen mit Erwachsenen gemeint ist (Lück/Schweitzer 1999), wird mit dem Begriff „theologische Erwachsenenbildung“ eher die Einführung des theologischen Laien in den Kenntnis- und Reflexionsstand der wissenschaftlichen Theologie verstanden (Faßnacht/Freitag/Klimek 2004; Hungs 1991, 1976). Theologische Erwachsenenbildung als sogenannte „Laientheologie“ zielt auf das „selbstständige Denken und Urteilen von Laien in theologischen und religiösen Fragen“ (Lück/Schweitzer 1999, S. 70). Oftmals werden aber beide Begriffe synonym für religiöse Bildungsprozesse verwendet. Häufig wird das religiöse Lernen mit Erwachsenen auch mit dem Begriff „kirchliche Erwachsenenbildung“ (u.a. Schlag 2013; Drumm 2012; Heinz 2011; Kurz 2007; Lehmann 1993) benannt, um seine institutionelle Verortung zu unterstreichen. Mit dem Terminus „Katholische Erwachsenenbildung“ oder „Erwachsenenbildung in katholischer Trägerschaft“ wiederum wird das „gesamte Spektrum der von Katholiken unternommenen erwachsenenbildnerischen Bemühungen“ (Englert 1992, S. 21) bezeichnet und umschließt damit implizit auch religiöse Bildungsprozesse (zum Verständnis „katholisch“: Ruppert 1996). Strukturanalog wird von „evangelischer Erwachsenenbildung“ gesprochen (u.a. Wolff 2005; Scheilke 1995).

Für den Terminus „religiöse Erwachsenenbildung“ gilt der Grundsatz, dass religiöse Erwachsenenbildung von ihrer kirchlichen Verortung und von ihren Inhalten her, nicht aber durch ihre Bildungsträger bestimmt wird. So können auch z.B. in der Volkshochschule religiöse Erwachsenenbildungsangebote und Veranstaltungen stattfinden. Religiöse Erwachsenenbildung in kirchlicher Trägerschaft wendet sich an alle Menschen, nicht nur an die kirchlich Nahestehenden, und versteht sich als Dienst der Kirche an der Gesellschaft. Sie ist damit auch öffentlich anerkannte Bildungsarbeit und wird durch die Weiterbildungsgesetzgebung der Bundesländer gefördert. Religiöse Erwachsenenbildung ist somit eine öffentliche Bildungsaufgabe in kirchlicher Trägerschaft.

Zu unterscheiden ist, dass nicht alle kirchliche Erwachsenenarbeit auch schon Erwachsenenbildungsarbeit ist, auch wenn bei der Erwachsenenarbeit etwas gelernt werden kann. Für die Angebote der religiösen Erwachsenenbildung sowohl in Gemeinden als auch in Bildungswerken, Bildungshäusern und Akademien gelten in bildungstheoretischer, didaktischer und rechtlicher Hinsicht die gleichen Bestimmungen und Kriterien wie für alle anderen Veranstaltungen der Erwachsenenbildung (Nipkow 1992, S. 556f.).

Einführung in die religiöse Erwachsenenbildung

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