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a) Vorrang des Primärrechts vor französischen Gesetzen

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Der Conseil constitutionnel erklärte sich für die Überprüfung der Primärrechtskonformität einfacher Gesetze im Prinzip für nicht zuständig.[27] Diese Aufgabe fiel daher den übrigen Gerichten zu. Die Cour de Cassation hat, gestützt auf Art. 55 CF, dagegen den Vorrang des Primärrechts vor dem einfachen Recht sofort anerkannt.[28] Dagegen war der Conseil d’État, der gewohnt war, den Respekt des Parlamentsgesetzes durch die Verwaltung sicherzustellen, nur zögerlich bereit, den Willen des (nationalen) Gesetzgebers in Frage zu stellen. Stellte der Vorrang gegenüber vor Inkrafttreten der Gemeinschaftsverträge erlassenen Gesetzen wegen des lex posterior-Grundsatzes kein Problem dar, wurde er für später verabschiedete Gesetze mit der Begründung, der Wille des Gesetzgebers bilde einen „Schutzschirm“ gegen einen zuvor abgeschlossenen Vertrag, lange Zeit abgelehnt.[29] Erst 1989 zog der Conseil d’État im berühmten Beschluss Nicolo alle Konsequenzen aus Art. 55 CF und erkannte den Vorrang des Primärrechts auch gegenüber später erlassenen Gesetzen an.[30] Dieser Sinneswandel ermöglichte ihm, sich nach der EuGH-Rechtsprechung zum Vorrang zu richten und die Anwendung des Gemeinschaftsrechts besser zu kontrollieren.

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