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1. Das zögerliche Verhalten der Staatsorgane

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In den Jahren 1949/1950 gehörte die französische Regierung zu den Initiatoren der EMRK. Bedeutende französische Juristen wie René Cassin und Pierre-Henri Teitgen haben eine maßgebliche Rolle bei der gedanklichen Ausarbeitung des Textes und den anschließenden Verhandlungen gespielt. René Cassin stand gar dem EGMR vor. Frankreich gehört zu den Gründerstaaten des Europarats und zu den ersten Unterzeichnern der Konvention. Dennoch benötigte es beinahe 30 Jahre, bis es die Konvention ratifizierte (a) und das Recht auf Einzelbeschwerde vor dem EGMR zuließ (b).

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