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Subsidiarität, Souveränität, Selbstbestimmung

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Der Begriff Subsidiarität ist die juristische Bezeichnung für das Prinzip der Selbstverwaltung auf kleinstmöglicher Ebene. In der Moderne wurde die Theorie der Subsidiarität zunächst in der katholische Soziallehre von Papst Pius XI. im Jahr 1931 formuliert. In diesem Kontext stand Subsidiarität zunächst ethisch-anleitend; der Einzelne sollte für sein Tun Verantwortung übernehmen. Danach wurde die Idee von liberalen Ökonomen wie Friedrich August von Hayek weiterentwickelt, die das Recht des Einzelnen auf Freiheit sowie dessen Bedeutung für ökonomische Effizienz und für die Bewahrung des Marktes als Entdeckungsverfahren hervorhoben. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der Sozialen Marktwirtschaft, wie es in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg umgesetzt wurde. Das Subsidiaritätsprinzip ist in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union von Maastricht von 1992 sowie in Artikel 5.a in der neuen Schweizerischen Bundesverfassung von 1999 verankert. Souveränität, oder landläufig Selbstbestimmung, bezeichnet die ausschliessliche rechtliche Selbstbestimmung.

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