Читать книгу Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - Andrea Wechsler - Страница 76
4. Schutz des Sendeunternehmens
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Sendeunternehmen genießen besonderen Schutz aus den gleichen Gründen wie die Hersteller von Tonträgern.
Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht,
- | seine Funksendung weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen, |
- | seine Funksendung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder von seiner Funksendung herzustellen sowie die Bild- oder Tonträger oder Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten, ausgenommen das Vermietrecht, |
- | an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, seine Funksendung öffentlich wahrnehmbar zu machen (§ 87 I UrhG). |