Читать книгу Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern - Andreas Minkoff - Страница 26
Anmerkungen
ОглавлениеHirschmann in: Hölters, § 16 AktG Rn. 2; Raiser/Veil Recht der Kapitalgesellschaften, § 51 Rn. 11. Erst recht ist bei der GmbH das Auseinanderfallen von Anteilen und Stimmrechten möglich, sofern hier für die Regelung unter den Gesellschaftern weitgehende Vertragsfreiheit herrscht, vgl. § 45 Abs. 1 GmbHG; siehe hierzu auch Emmerich in: Emmerich/Habersack, Konzernrecht, § 3 Rn. 2 f.
Darüber hinaus folgen aus der bloßen Mehrheitsbeteiligung selbst nur wenige unmittelbare Konsequenzen, vgl. hierzu auch Raiser/Veil Recht der Kapitalgesellschaften, § 51 Rn. 11.