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I. Konzernleitungsmacht und -pflicht

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Deutlich wird dies vor allem beim Vertragsaktienkonzern i.S.d. § 18 Abs. 1 S. 2 AktG, der auf dem Abschluss eines Beherrschungsvertrages basiert.

Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern

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