Читать книгу Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte - Angela Rauhöft - Страница 10

Termine, Fristen, Vorarbeiten

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Für die Steuererklärung 2020 ist der Abgabetermin für Einkommensteuererklärungen der 31. Juli des Folgejahres. Der Tag ist 2021 jedoch ein Sonnabend. Deshalb verlängert sich die Frist bis zum Montag, den 2. August 2021.

Wer seine Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins anfertigt, hat bis Ende Februar des zweiten Jahres nach dem Steuerjahr Zeit. Das ist für die Steuererklärung 2020 dann der 28. Februar 2022. Allerdings kann das Finanzamt die Einkommensteuererklärungen steuerlich beratener Bürger bereits vorher anfordern. Es setzt dann eine viermonatige Frist zur Abgabe. Vor dem allgemeinen Termin Ende Juli ist allerdings niemand zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Arbeitnehmer und Beamte sollten die Frist genau im Auge behalten. Reichen sie ihre Steuererklärung erst danach ein, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen. Arbeitnehmer und Beamte, die ihre Steuererklärung ohne professionelle Hilfe anfertigen und deshalb früher abgeben müssen, können eine Fristverlängerung erhalten. In der Regel genügt ein formloser schriftlicher Verlängerungsantrag an das Finanzamt mit Begründung und einem neuen Terminvorschlag. Ohne Fristverlängerung werden immer häufiger Verspätungszuschläge fällig.


WICHTIG: Wer eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 abgeben muss, sollte die Frist einhalten oder eine Fristverlängerung beantragen. Wird die Steuererklärung verspätet eingereicht, kann jeder Monat mit einem Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro zu Buche schlagen.

Alle bisher genannten Termine betreffen Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Wer freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit. Allerdings gibt es für diese Frist keine Verlängerung. Bis Ende 2020 nimmt das Finanzamt noch die Steuererklärung für das Jahr 2016 entgegen. Die Steuererklärung für das Jahr 2020 hat bis Dezember 2024 Zeit.

Bevor es richtig losgeht, sind ein paar Vorarbeiten zweckmäßig.

Steuererklärungsformulare. Sie besorgen sich die Vordrucke beim Finanzamt. Auch über das Internet können Sie die Formulare aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Sie finden sie zum Beispiel im Formularcenter der Finanzverwaltung: formulare-bfinv.de (wählen Sie im Menü links „Steuerformulare“, dann „Einkommensteuer“, dann „Einkommensteuer 2020“) oder auf den Internetseiten von Länderfinanzverwaltungen. Verwenden Sie nur die Formulare des betreffenden Jahres. Die Jahreszahl befindet sich auf jedem Formular (erste Seite, oben rechts). In diesem Ratgeber geht es immer um die Formulare des Jahres 2020 Wer eine Steuererklärung mit elektronischer Unterschrift abgibt, registriert sich bei ELSTER ( Seite 225).

Die Papiervordrucke zur Steuererklärung haben sich bereits seit 2019 deutlich verändert. Einige Felder für Einnahmen müssen Sie nicht mehr ausfüllen. Auch einige Angaben werden von anderen Stellen an die Finanzverwaltung elektronisch gemeldet und müssen deshalb nicht mehr von Hand in die Erklärung eingetragen werden. Außerdem besteht die Steuererklärung seit 2019 aus mehr einzelnen Vordrucken. Jeder Arbeitnehmer muss sich herausssuchen, welche Vordrucke er benötigt. Nur der Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden und kann in einigen Fällen sogar ausreichen. Die Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer gibt es dafür nicht mehr.

E-Daten und weitere Belege. Zahlreiche Daten für die Steuerberechnung werden bereits von anderen Stellen an die Finanzverwaltung gemeldet. Gleichzeitig erhalten Sie per Post einen Ausdruck dieser elektronisch gesendeten „E-Daten“. Bei Arbeitnehmern sind das die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder eine Bescheinigung von der Krankenkasse oder dem Arbeitsamt über erhaltene Lohnersatzleistungen. Weitere Belege betreffen gemeldete Beiträge zum Riester- oder Rürup-Rentenvertrag. Suchen Sie auch alle anderen Bescheide, Mitteilungen und Belege über eventuell steuerpflichtige Einnahmen heraus, zum Beispiel Steuerbescheinigungen von Banken oder Mieteinnahmen. Weiterhin brauchen Sie Kontoauszüge, Quittungen, Rechnungen oder andere Belege für Ausgaben, die steuerlich relevant sein können. Sollten Sie Rechnungen nicht finden, können Sie Ersatzbelege beschaffen oder Eigenbelege ausstellen. Nachvollziehbare Eigenbelege akzeptiert das Amt etwa für Ausgaben wie Fahrtkosten zum Arzt mit dem Pkw oder die Reinigungskosten von Berufskleidung. Mit der Abgabe der Steuererklärung müssen Belege in der Regel nicht mehr eingereicht werden. Sie müssen aber vorzeigbar sein, wenn das Amt sie sehen will.

Übersichten anfertigen. Es empfiehlt sich manchmal, bestimmte Ausgaben zunächst in Listenform zu erfassen, etwa Fahrt- und Übernachtungskosten. Das erhöht die eigene Übersicht und kann das Ausfüllen der Formulare erleichtern. Weil das Finanzamt Steuererklärungen zunehmend automatisch bearbeitet, sollten alle wichtigen Angaben möglichst unmittelbar in die entsprechenden Formularzeilen geschrieben werden. Zusätzliche Anlagen sind dann entbehrlich.

In den meisten Fällen müssen Sie nur volle Euro-Beträge in die Formulare eintragen. Die Angaben können zu Ihren Gunsten auf den nächsten vollen Euro aufgerundet (bei Ausgaben etwa von 320,35 auf 321 Euro) oder abgerundet (bei Einnahmen) werden. Cent-Beträge gehören nur an die Stellen, wo der Vordruck sie vorsieht.

Machen Sie sich von allem, was Sie ans Finanzamt schicken, eine Kopie. Sie wissen so stets, was Sie dem Amt mitgeteilt haben und Sie haben für das nächste Jahr bereits eine Ausfüllvorlage. Wer elektronisch arbeitet, hat die ohnehin. Achten Sie besonders auf die Veränderungen in den Steuerformularen.

Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte

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