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Zeile 4 bis 9: Behinderung

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Je nach Grad der Behinderung gewährt das Finanzamt einen pauschalen Freibetrag zwischen 310 und 3 700 Euro jährlich ( Seite 247). In die Zeilen 4 und 9 werden die Gültigkeitsdaten der entsprechenden Dokumente (zum Beispiel Ausweis des Versorgungsamts) eingetragen sowie rechts der Grad der Behinderung, der auf ihnen vermerkt ist. Legen Sie bei einer erstmaligen Beantragung eines Behindertenpauschbetrags eine Kopie des Dokuments bei. Die kleinen Kästchen in den Zeilen 5 bis 6 und 8 bis 9 sind, wenn die genannten gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, mit der Ziffer „1“ auszufüllen. Die Merkzeichen Bl oder H auf dem Ausweis stehen für blind oder hilflos, die Merkzeichen G und aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) bedeuten geh- und stehbehindert. In diesen Fällen gewährt das Finanzamt die höchste Pauschale von 3 700 Euro. Diese wird auch ab einem Pflegegrad von 4 gewährt.



Pauschbeträge gewährt das Finanzamt grundsätzlich erst ab einem Behinderungsgrad von 50. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei einer Behinderung wegen einer typischen Berufskrankheit oder wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente besteht. Gemeint sind damit nur gesetzliche Leistungen der öffentlichen Hand, beispielsweise aus der Beschädigtenversorgung.


TIPP: Viele Arbeitnehmer und Beamte mit erheblichen Gesundheitsproblemen wissen nicht, dass ihnen eigentlich ein Behindertenpauschbetrag zusteht. Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt, ob und wie ein Antrag Erfolgsaussichten hat.

Neben dem Pauschbetrag können Menschen mit Behinderung weitere Ausgaben geltend machen, zum Beispiel für andere Krankheitskosten und für Kfz-Fahrten. Ab einem Behinderungsgrad von 80 oder ab 70 und Merkzeichen G können ohne weiteren Nachweis 3 000 Kilometer Pkw-Fahrten berücksichtigt werden. Mit 30 Cent je Kilometer ergeben sich somit 900 Euro außergewöhnliche Belastungen. Bei Merkzeichen aG, Bl und H können mit Nachweis der tatsächlich gefahrenen Kilometer bis 15 000 Kilometer, das heißt bis 4 500 Euro angegeben werden. Auch Ausgaben für einen behindertengerechten Umbau eines Kfz oder einer Wohnung können absetzbar sein. Das gilt auch für bestimmte Kosten einer Begleitperson im Urlaub.

Anstelle des Behindertenpauschbetrags können auch die tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten der Behinderung geltend gemacht werden. Das passiert alles in Zeile 18 beziehungsweise in ergänzenden Aufstellungen zu diesen Zeilen.

Um behinderungsbedingte Steuervorteile auszuschöpfen, kann die Hilfe eines Steuerprofis zumindest beim erstmaligen Ausfüllen einer Steuererklärung zweckmäßig sein.

In der Zeile 10 ist ein Pauschbetrag für Hinterbliebene zu beantragen. Er beläuft sich auf 370 Euro und steht Menschen zu, denen aufgrund ganz bestimmter gesetzlicher Regelungen Hinterbliebenenbezüge gewährt werden, zum Beispiel nach einem Dienstunfall eines Beamten.

Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte

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