Читать книгу Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte - Angela Rauhöft - Страница 26

INFO: Krankheitskosten von A bis Z

Оглавление

Als außergewöhnliche Belastung gelten Krankheitskosten aller Art, wenn sie auf der Grundlage von Verordnungen des Arztes oder Heilpraktikers entstanden sind. Für das Finanzamt zählen nur Ausgaben, die Sie selbst getragen haben.

Arzneimittel, inklusive Zuzahlungen und Rezeptgebühren.

Behandlungskosten bei Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, medizinischen Fußpflegern oder Logopäden. Ausgaben für bestimmte alternative Therapien, etwa für eine Ayurveda-Behandlung, sind nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit absetzbar.

Fahrtkosten zum Arzt, ins Krankenhaus, zu Heilbehandlungen oder Selbsthilfegruppen sind wie Reisekosten absetzbar ( Seite 116). Pkw-Fahrten akzeptiert das Amt in der Regel nur, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar war. Besuchsfahrten zum Ehegatten oder zu Kindern ins Krankenhaus (oder in die Reha-Klinik) können Sie geltend machen, wenn der Besuch laut ärztlicher Bescheinigung notwendig war, also „den Heilungsprozess gefördert“ hat.

Heil- und Hilfsmittel sind u. a. Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Schuheinlagen, orthopädische Schuhe oder Rollstühle.

Kurkosten sind absetzbar, wenn die Kur notwendig war. Der Nachweis der Kurbedürftigkeit erfolgt durch ein amtsärztliches Zeugnis oder durch den Bewilligungsbescheid der Krankenkasse. Abzugsfähig sind zum Beispiel selbst gezahlte Fahrt-, Übernachtungs- und Behandlungskosten sowie 80 Prozent der Verpflegungskosten.

Zahnersatz, etwa Kronen, Brücken, Zahnimplantate.

Zuzahlungen von zum Beispiel 10 Euro pro Tag bei stationärem Aufenthalt in Krankenhäusern und Reha-Kliniken.

Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte

Подняться наверх