Читать книгу Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte - Angela Rauhöft - Страница 12

Durch die Formulare

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Sie brauchen jetzt die aktuellen Vordrucke, Ihre Belege und die Hinweise dieses Ratgebers. Wir bewegen uns immer entlang der Zeilennummern. Das sorgt für gute Orientierung, sowohl wenn Sie die Formulare per Hand ausfüllen als auch elektronisch mit ELSTER oder anderweitig. Auf gehts!

Zugegeben: Beim Durchblättern der Formulare löst die Mischung aus Amtsdeutsch und Steuerchinesisch nicht selten ein Stirnrunzeln aus. Das Lesen, Verstehen und Ausfüllen der Einkommensteuererklärung bleibt anstrengend. Wer die Formulare ausfüllen muss, kann sich damit trösten, nicht allein zu sein. Rund 29 Millionen Erklärungen werden jedes Jahr abgegeben, und all diese Menschen haben es auch geschafft. Wer seine Steuererklärung noch auf Papier ausfüllt, muss viele Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, nicht mehr eintragen. Und wer die Steuererklärung am PC erstellt, erhält ohnehin elektronische Unterstützung.

Auf den nächsten Seiten finden Sie eine Anleitung, die Schritt für Schritt durch die Formulare führt und dabei die Belange von Arbeitnehmern und Beamten besonders berücksichtigt. Am Ende steht das gute Gefühl, den „Papiertiger“ oder den „digitalen Sumpf“ besiegt zu haben.

Die Formulare erhalten Sie beim Finanzamt. Auch über das Internet können Sie die Steuererklärungsformulare finden. Unter formulare-bfinv.de ist „Formularcenter“ anzuklicken und danach das Feld „Steuerformulare“ sowie „Einkommensteuer“ auszuwählen. Die Vordrucke können auch am PC ausgefüllt und danach ausgedruckt werden. Wer eine Erklärung für die Jahre vor 2020 abgibt, muss unbedingt die alten Formulare verwenden. Zur elektronischen Steuererklärung finden Sie ab Seite 225 ausführliche Hinweise für die Arbeit mit ELSTER und kommerziellen Steuerprogrammen.


TIPP: Prüfen Sie die Angaben in den zugesandten Bescheinigungen vom Arbeitgeber, der Riesterversicherung und anderen Stellen. Stimmen die enthaltenen Beträge, müssen Sie diese nicht mehr in die Papiervordrucke zur Steuererklärung 2020 eintragen. Die Felder, die bereits übermittelte „E-Daten“ abfragen, sind in den Vordrucken besonders gekennzeichnet.

Daten für die mit gekennzeichneten Zeilen liegen im Regelfall vor und müssen nicht eingetragen werden.

– Bitte Infoblatt eDaten / Anleitung beachten –

Zahlreiche Daten für die Steuerberechnung werden bereits von anderen Stellen an die Finanzverwaltung gemeldet. Gleichzeitig erhalten Sie per Post einen Ausdruck dieser elektronisch gesendeten „E-Daten“, zum Beispiel die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder eine Bescheinigung von der Krankenkasse über die gemeldeten Beiträge zur Basiskrankenversicherung. Wenn die Angaben in den zugesandten Bescheinigungen richtig sind, müssen diese gemeldeten E-Daten in die Papiervordrucke der Steuererklärung NICHT eingetragen werden. In den Vordrucken sind die Zeilen, die das betrifft, mit gekennzeichnet und dunkelgrün unterlegt. Außerdem enthält jedes Formular, in dem bestimmte Zeilen nicht ausgefüllt werden müssen, einen Hinweis im oberen Bereich.


Wenn Sie, zum Beispiel in der Anlage N nur Angaben in den dunkelgrünen Feldern eintragen würden, können Sie auf dieses Formular sogar ganz verzichten. Das gilt ebenso für die Anlage Vorsorgeaufwand, wenn Sie außer die bereits elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung keine weiteren Ausgaben geltend machen können. Dann reicht es, wenn Sie nur den Hauptvordruck mit Ihren persönlichen Daten und der Unterschrift zum Finanzamt schicken und Sie haben damit die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung erfüllt. Sie sollten dabei Folgendes beachten:

Wenn Sie Felder mit E-Daten frei lassen, werden die gemeldeten Daten des Arbeitgebers oder Ihrer Krankenkasse so behandelt, als ob Sie die Beträge tatsächlich in die Steuererklärung eingetragen hätten. Die Daten gelten als Ihre Angaben und die unterschriebene Steuererklärung ist trotz nicht ausgefüllter Zeilen und fehlender Anlagen aus Sicht des Finanzamtes vollständig.

Diese Regelung bedeutet jedoch keineswegs, dass Sie alles so hinnehmen können, wie es gemeldet wurde. Einerseits kann eine Datenmeldung falsch sein und die Steuer zu Ihrem Nachteil zu hoch ausfallen. Andererseits müssen Sie auch Angaben ergänzen oder berichtigen, wenn Sie feststellen, dass etwas fehlt und die Steuer möglicherweise zu niedrig ausfallen würde.

Bevor Sie mit der Steuererklärung beginnen, sind die gewohnten Vorarbeiten notwendig. Suchen Sie alle Bescheide, Mitteilungen und andere Belege über steuerpflichtige Einnahmen heraus, zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen oder Steuerbescheinigungen von Banken. Weiter geht es mit Kontoauszügen, Quittungen, Rechnungen oder anderen Belegen für Ausgaben. Besonders wichtig ist der Schritt, die Unterlagen zu den gemeldeten Daten zu kontrollieren. Prüfen Sie in der Lohnsteuerbescheinigung, ob der Arbeitgeber Ihren Lohn korrekt an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Finden Sie einen Fehler, müssen Sie die richtigen Werte unbedingt in die Anlage N eintragen. Legen Sie am besten einen Beleg oder eine Erläuterung zum festgestellten Fehler der Steuererklärung bei. Der Sachbearbeiter im Amt muss dann ermitteln, welcher Betrag im Steuerbescheid zu berücksichtigen ist.


Ein Blick in die Anleitung zu den einzelnen Vordrucken hilft beim Ausfüllen der Steuererklärung. Die bisher zusammengefassten Erläuterungen für den Mantelbogen gibt es seit 2019 nicht mehr. Mit der Umstellung muss der Arbeitnehmer nicht mehr seitenweise für seinen Steuerfall völlig überflüssige Informationen durchlesen. Jedem Formular wird seine eigene Anleitung an die Seite gestellt. Die Finanzverwaltung möchte, dass die gesuchte Information nach kurzem Lesen gefunden wird.

Besonders wichtig ist das Infoblatt E-Daten. Für eine Übergangszeit wird das Infoblatt Sie in den nächsten Jahren begleiten. In einem Frage-/Antwortkatalog werden die Neuerungen dargestellt.

Das Weglassen der Eintragungen bei den E-Daten gilt nur für die Steuererklärung auf Papier. Wer seine Steuererklärung elektronisch ausfüllt, übernimmt weiterhin die Beträge aus den Bescheinigungen oder dem elektronischen Abruf (Leitfaden für ELSTER, Seite 225) in seine Steuererklärung. Mit einem Steuerprogramm kann dann bereits im Voraus berechnet werden, ob eine Steuernachzahlung anfällt und wie sich Ausgaben steuermindernd auswirken.

Alle in diesem Ratgeber genannten Bestimmungen für Ehen zwischen Männern und Frauen gelten ebenso für Ehen gleichgeschlechtlicher Partner und für eingetragene Lebenspartnerschaften, auch wenn das nicht überall gesondert erwähnt wird. Die Partner der beiden letztgenannten Verbindungen werden in den Formularen als „Person A“ und „Person B“ bezeichnet ( Seite 35).


TIPP: Vergessen Sie nicht, sich von allem, was Sie ans Finanzamt schicken, eine Kopie zu machen. Kommt es zu Rückfragen, können Sie besser reagieren. Sie wissen so stets, was Sie dem Amt mitgeteilt haben.

Durch den ersten Schwung Formulare gehen wir Schritt für Schritt:

Hauptvordruck: Den brauchen alle Arbeitnehmer und Beamten,

Anlage N: für fast alle Arbeitnehmer, Beamten und Pensionäre,

Anlage KAP: für Sparer, die nicht per Abgeltungsteuer abrechnen,

Anlage Sonderausgaben: für Spenden, Kirchensteuern und Weiteres,

Anlage Vorsorgeaufwand: für alle abziehbaren Versicherungsbeiträge,

Anlage Außergewöhnliche Belastungen,

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: für Handwerker und andere Dienstleister,

Anlage Energetische Maßnahmen: zur Steuerermäßigung für Wärmedämmung, neue Heizung u. ä.

Anlage Kind: Die brauchen Eltern mit kindbedingten Abzugsbeträgen,

Anlage AV: für alle, die in geförderte Riester-Verträge einzahlen,

Anlage Unterhalt: für Unterstützer von anderen.

Den zweiten Schwung Formulare behandeln wir flotter und zeigen, wo sie wichtig sein können: Anlage SO, Anlage G, Anlage S, Anlage R, R-AUS, R-AV/bAV, Anlage V und Anlage WA-Est.

Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte

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