Читать книгу Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte - Angela Rauhöft - Страница 13

Оглавление

Hauptvordruck: So geht‘s los

Der Mantelbogen ist nicht mehr. Der Hauptvordruck wurde früher landläufig Mantelbogen genannt, weil er die einzelnen Papieranlagen wie ein Mantel umschlossen hat. Seit der Umstellung hat das Formular nur noch zwei Seiten. Für die anderen Abschnitte gibt es vier weitere Anlagen, die wir gesondert erläutern.

Die folgenden Hinweise und Tipps sind immer auf die Nummern der Formularzeilen bezogen. Damit sind sie für alle nutzbar, egal ob sie die Formulare per Hand oder elektronisch ausfüllen ( das ausgefüllte Musterformular Seite 260).

Zeile 1 bis 5: Anträge und Zuständigkeiten

In Zeile 1 machen Sie in das linke Kästchen ein Kreuz, wenn es um die Abgabe der Einkommensteuererklärung geht. Das rechte Kästchen wird markiert, wenn (auch oder nur) eine Arbeitnehmersparzulage beantragt wird.

Zeile 2 kreuzen kirchensteuerpflichtige Menschen links an, wenn die Bank von ihren Zinsen oder anderen Kapitalerträgen im Jahresverlauf keine Kirchensteuer einbehalten hat. Die muss auf diesem Weg nachträglich berechnet werden. Hat die Bank laut ihren Abrechnungen bereits Kirchensteuer einbehalten, bleibt dieses Kästchen frei. Verluste aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind zwar selten, wenn Angestellte trotzdem welche hatten, etwa wegen vorweggenommener Werbungskosten ( Seite 66), kreuzen sie das rechte Kästchen an. Sie sollten sich bei Einzelheiten der Verlustverrechnung oder -verteilung möglichst von einem Steuerprofi helfen lassen ( Seite 213).

Zeile 3 fragt nach der Steuernummer. Wer noch keine hat, schreibt gar nichts oder „NEU“ hinein.

In Zeile 4 tragen Sie das Amt ein, in dessen Amtsbezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnen. Zeile 5 müssen Sie nur ausfüllen, wenn Sie seit Ihrer letzten Steuererklärung umgezogen sind. In Zeile 4 am rechten Rand finden Sie den Hinweis auf die Felder in der Steuererklärung, die Sie häufig nicht mehr ausfüllen müssen. Die für Sie gemeldeten Daten, zum Beispiel vom Arbeitgeber, werden vom Finanzamt dann automatisch übernommen. Die betreffenden Felder sind mit einer dunkelgrünen Farbe hervorgehoben.


Zeile 6 bis 27: Allgemeine Angaben

Die Angabe der Telefonnummer in Zeile 6 ist freiwillig, kann aber die Bearbeitung beschleunigen. In Zeile 7 und 18 wird nach der elfstelligen persönlichen Identifikationsnummer gefragt. Die Steueridentifikationsnummer befindet sich in der Regel auf der Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Wer sie noch nicht kennt, kann diese mit einem schriftlichen Antrag beim zuständigen Finanzamt oder beim Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Ehepaare sollten darauf achten, dass dem Ehemann die Zeilen 7 bis 16 zustehen. Auch wenn die Ehefrau die einzige Steuerquelle der Familie ist, kommt sie erst danach. Bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern gehört in Zeile 7 derjenige als „Person A“, dessen Nachname im Alphabet vor dem Nachnamen des anderen steht. Der andere Partner wird ab Zeile 18 eingetragen. Handelt es sich um dieselben Nachnamen, entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Vornamen. Gibt es auch dort Gleichheit, entscheidet das Geburtsdatum nach dem Motto: „Alter geht vor Schönheit“, der Ältere bekommt Zeile 7, der Jüngere als „Person B“ Zeile 18. Die Fragen zu den persönlichen Angaben bleiben insgesamt trotzdem nachvollziehbar. Eine Zugehörigkeit zu Religionen wird rechts in Zeile 10 und 21 mit den dort abgedruckten Abkürzungen markiert. Weitere Abkürzungen stehen in der „Anleitung zur Einkommensteuererklärung“ des Finanzamts und finden sich auch bei ELSTER. Weil zu den Adressdaten erstmals bei Wohnsitz im Ausland die Postleitzahl und der Staat gesondert abgefragt werden, verschieben sich ab der Mitte der ersten Seite die Zeilen gegenüber dem Vorjahr.

Zeile 17 betrifft nur bestehende oder gewesene Ehe- und Lebenspartner. Wer ganz rechts (dauernd getrennt) ein Datum vor Neujahr 2020 einträgt, wird wie ein Lediger besteuert und büßt die Steuervorteile von Paaren ein ( Seite 202).



TIPP: Haben sich Ehe- oder Lebenspartner getrennt, aber im Jahr 2020 noch mindestens einen Tag zusammengelebt oder 2020 einen Versöhnungsversuch unternommen, tragen sie das Trennungsdatum von 2020 ein und können dann nochmals eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Zeile 28: Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner

Paare entscheiden selbst, ob sie eine gemeinsame Steuererklärung („Zusammenveranlagung“) oder zwei getrennte abgeben. Die gemeinsame Steuererklärung ist fast immer günstiger, das heißt, eine Steuererstattung ist höher. Die „Einzelveranlagung“ kann in besonderen Lebenssituationen (hohe medizinische Kosten, Abfindung vom Arbeitgeber) zu einer geringeren Steuerbelastung führen. Ist ein Partner Arbeitnehmer und der andere Beamter, kann sich das auch lohnen, da getrennt mehr Versicherungsbeiträge abzugsfähig sein können ( Seite 210). Die Einzelveranlagung erlaubt es nicht, dass bestimmte Kosten, etwa Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder auch Steuerermäßigungen nach freier Entscheidung des Paars einem der Partner zugeordnet werden. Die Kosten darf grundsätzlich nur derjenige absetzen, der sie auch tatsächlich getragen hat. Ehe- und Lebenspartner können aber beantragen, dass sie bei jedem zur Hälfte abgezogen werden (Anlage Sonstiges, Seite 66). Ehe- und Lebenspartner können nach einer Änderung ihres Steuerbescheids erneut wählen, ob sie eine gemeinsame oder zwei getrennte Steuererklärungen abgeben. Das funktioniert aber nur, wenn eine neue Wahlentscheidung zu einer geringeren Steuer führen würde.

Auch Nebeneinkünfte bis 410 Euro oder steuerliche Verluste können für eine getrennte Veranlagung sprechen. Ist ein Partner 2020 verstorben, kann der verwitwete für die Jahre 2020 und 2021 noch bestimmte Steuervorteile nutzen, zum Beispiel den „Splittingtarif“. Von ihm profitieren Paare besonders, wenn die Einkünfte der Partner weit auseinanderliegen. Hat etwa einer der beiden gar keine Einkünfte, der andere aber 100 000 Euro zu versteuerndes Einkommen, beträgt der Splittingvorteil mehr als 9 200 Euro. Ab Seite 202 lesen Sie mehr zur Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Zeile 31 bis 34: Bankverbindung

Wegen der zusätzlichen Zeilen auf der ersten Seite ist die Abfrage der Bankverbindung jetzt auf Seite 2 verschoben. In Zeile 31 schreiben Sie die IBAN (International Bank Account Number) Ihrer inländischen Bank. BIC (Bank Identifier Code), Name und Ort der Bank werden hier nicht abgefragt. Handelt es sich um ein ausländisches Kreditinstitut, das innerhalb des „Europäischen Zahlungsverkehrsraums“ (SEPA) agiert, schreiben Sie die IBAN in Zeile 32 und die BIC in Zeile 33. An SEPA nehmen die EU-, EWR-Staaten sowie die Schweiz, Liechtenstein und Monaco teil. Bankverbindungen außerhalb des SEPA-Raums gehören nicht in die Zeilen 31 bis 33, sondern müssen dem Finanzamt formlos schriftlich mitgeteilt werden.

In Zeile 34 wird das rechte Buchstabenfeld nur ausgefüllt, wenn das Finanzamt eine Steuererstattung nicht auf Ihr Konto oder auf das Konto Ihres Partners überweisen soll, sondern wenn Sie die Erstattung an jemand anderen abgetreten haben.

Zeile 35 bis 41: Abweichende Adresse

Sie füllen Zeile 35 bis 41 nur aus, wenn der Steuerbescheid nicht Ihre Wohnadresse gehen soll. Sie können generell festlegen, dass der Steuerbescheid nicht an Sie, sondern an jemand anderen geschickt werden soll oder an eine andere Adresse. Hat das Finanzamt bereits eine Vollmacht, brauchen Sie das jedoch nicht nochmals anzugeben. In Zeile 41 tragen Sie den Staat ein, falls der Steuerbescheid im Ausland zugestellt werden soll.

Zeile 42: Arbeitnehmer-Sparzulage

Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie haben, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 17 900 Euro oder 35 800 Euro bei Zusammenveranlagung beträgt. Für bestimmte Sparanlagen, Beteiligungen an Unternehmen, beträgt die Einkommensgrenze 20 000 Euro beziehungsweise 40 000 Euro bei Zusammenveranlagung. Die Zulage für die eingezahlten Vermögenswirksamen Leistungen beantragen Sie mit der Ziffer „1“ in Zeile 42. Zusätzlich müssen Sie in Zeile 1 die „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ ankreuzen. Die eingezahlten Beträge werden elektronisch vom Empfänger an die Finanzverwaltung übermittelt. Ob Ihnen die Zulage zusteht, errechnet dann das Finanzamt.

Zeile 43 und 44: Einkommensersatzleistungen

Die beiden Zeilen sind für Einkommensersatzleistungen vorgesehen. Das sind Zahlungen, die Ihnen anstelle eines Einkommens zustehen, beispielsweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Hat Ihnen das Arbeitsamt oder die Krankenkasse mitgeteilt, welche Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, können Sie Zeile 43 frei lassen. Die elektronischen Daten E-Daten) werden beim Finanzamt automatisch in Ihre Steuererklärung übernommen. Liegt der Steuerbescheid dann in der Post, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob die übernommenen Ersatzleistungen mit denen Ihrer Bescheinigung übereinstimmen. Den Betrag finden Sie im Steuerbescheid im Abschnitt „Erläuterungen zur Steuerfestsetzung“ (Kontrolle Steuerbescheid Seite 217). Haben Sie Anspruch auf vergleichbare Leistungen aus dem EU- oder EWR-Ausland oder der Schweiz, liegen der Finanzverwaltung keine E-Daten vor. Dann sind die Beträge in Zeile 44 einzutragen.

Zeile 45: Ergänzende Angaben

In diesem Feld können Sie dem Finanzamt mitteilen, dass Sie ergänzende Angaben machen, die Sie an anderen Stellen nicht eintragen können und auf die Sie das Finanzamt besonders aufmerksam machen wollen. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie möchten, dass sich ein Finanzbeamter diesen Sachverhalt besonders anschaut und individuell prüft.

Die Möglichkeit für weiterführende Angaben wurde auf Grund der vollautomatischen Bearbeitung der Steuererklärungen eingeführt. Vor allem für einfachere Steuererklärungen werden immer häufiger Steuerbescheide ohne Bearbeitung oder Prüfung durch Finanzbeamte erstellt. Das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ sieht jedoch vor, dass jeder Bürger weiterhin das Recht hat, seine Steuererklärung anstatt nur von einer Maschine auch von einem Finanzbeamten persönlich prüfen zu lassen. Das kann notwendig sein, wenn Sie bestimmte Angaben in andere Zeilen der Steuerformulare nicht eintragen können oder wenn Sie etwas geltend machen wollen, von dem Sie wissen, dass die Finanzverwaltung dazu eine andere Rechtsauffassung hat. Wer in Zeile 45 die Ziffer „1“ einträgt, stoppt den Computer beim Finanzamt und erreicht die personelle Bearbeitung. Die zusätzlichen Erläuterungen sind auf einer formlosen Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ einzureichen. Wer eine elektronische Steuererklärung abgibt, hat für diese Angaben ein zusätzliches Textfeld im Steuerprogramm.

Zeile 46 bis 47: Steuerberatung und Unterschrift

In das Kästchen in Zeile 46 gehört die Ziffer „1“, wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bei der Steuererklärung geholfen hat. Vergessen Sie vor lauter Freude über das Ende des Hauptvordrucks nicht die Unterschrift in Zeile 47 und unterschreiben Sie deshalb lieber gleich. Ohne Unterschrift gilt die Steuererklärung als nicht eingereicht. Für die elektronische Steuererklärung gelten andere Regeln ( ab Seite 225). Denken Sie bei einer gemeinsamen Steuererklärung auch an die Unterschrift Ihres Partners. Hat ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bei der Steuererklärung geholfen, kommen die Angaben dazu in den Kasten rechts neben der Unterschrift. Hat der Nachbar ein bisschen geholfen, behalten Sie das besser für sich, denn der ist dazu in der Regel nicht befugt. Im schlimmsten Fall kann es für alle Beteiligten Ärger geben.

Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte

Подняться наверх