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I. Die Entwicklung des Datenschutzrechts in der EU

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Die offizielle Debatte um die Regelungen für den Schutz von Personen aufgrund von computergesteuerter Datenverarbeitung begann in der EU zu Beginn der 1970er Jahre durch Anfragen aus dem Europäischen Parlament (EU-Parlament) an die Europäische Kommission (EU-Kommission).31 Das EU-Parlament forderte in seinen Entschließungen von der EU-Kommission eine „Richtlinie über die Freiheit des Einzelnen und die Datenverarbeitung“32, die das „höchste Schutzniveau für die Gemeinschaftsbürger“33 vorsieht. Dies stand im Widerspruch zu den Interessen der EU-Kommission, den gemeinsamen Markt mit möglichst wenig Beschränkungen zu verwirklichen.34 Immer mehr Mitgliedstaaten führten derweil in nationalen Alleingängen zwischen 1970 und 1988 Datenschutzgesetze ein, die inhaltlich im klaren Widerspruch zur Haltung der EU-Kommission standen.35 Fast zwei Jahrzehnte nach den Forderungen des EU-Parlaments, im Jahr 1990, sollte die EU-Kommission der Europäischen Gemeinschaft den ersten Entwurf für die DSRL vorlegen.36

Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO

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