Читать книгу Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO - Anna-Lena Hoffmann - Страница 7

A. Praktisches Problem und Ziel der Dissertation

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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Anforderungen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)1 an die datenschutzrechtliche Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesundheitsbereich stellt. Die DSGVO hat mit ihrer Anwendbarkeit im Mai 2018 die zu dem Zeitpunkt dreiundzwanzig Jahre alte Datenschutz-Richtlinie (DSRL)2 abgelöst und sollte das europäische Datenschutzrechtsregime modernisieren.

Die Corona-Pandemie 2020 hat gezeigt, wie stark sich unsere Gesundheitsversorgung digitalisieren lässt und wie enorm der Bedarf an Gesundheitsdaten, Standortdaten, Kontaktlisten und Krankheitsverlaufsinformationen ist, um eine Pandemie zu bewältigen.3 Gesundheitsdaten spielen für die medizinische Forschung eine wichtige Rolle, beispielsweise um mit großen Datenmengen Algorithmen zu trainieren, die Ärztinnen und Ärzte bei Diagnosen unterstützen können.4 Währenddessen bewegt sich unsere alternde Gesellschaft weg von der Behandlung von Erkrankungen und stärker in Richtung Erhalt der Gesundheit und Gesundheitsvorsorge.5 Dabei werden unter anderem Smartphones, Apps, Uhren, Cloud-Datenbanken und Algorithmen mit Vitaldaten gefüttert, um den eigenen Körper zu optimieren.6 Weil der Gesundheitsbereich stark durch das Recht der Mitgliedstaaten geprägt ist, ist eine ergänzende Untersuchung der Einwilligung im Gesundheitsbereich in Deutschland unerlässlich.

1 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1–88, in der konsolidierten Fassung vom 23. Mai 2018, ABl. L 127, S. 2 (DSGVO). 2 Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31–50 in der konsolidierten Fassung vom 31. Oktober 2003, ABl. L 284, S. 1–53 (DSRL). 3 Vgl. z.B. die Daten zum Coronavirus des Offenen Datenportals der EU, abrufbar unter https://data.europa.eu/euodp/de/data/dataset/covid-19-coronavirus-data (zuletzt abgerufen am 11.04.2021). Vgl. aber auch bereits Lux, Digital Health Summit: Daten sind die beste Medizin, Beitrag auf Heise Online am 30. November 2018, abrufbar unter https://heise.de/-4235934 (zuletzt abgerufen am 11.04.2021); Aidinlis, The EU GDPR in Times of Crisis: COVID-19 and the Noble Dream of Europeanisation, EuCML 2 020, S. 151–156. 4 Beitrag auf Zeit-Online, Wenn Computer Röntgenbilder auswerten, vom 25. September 2019, abrufbar unter https://www.zeit.de/wissen/2019-09/kuenstliche-intelligenz-medizin-diagnose-krankheiten-bilddiagnostik (zuletzt abgerufen am 11.04.2021). 5 Zeien, Die neuen Grundpfeiler des Gesundheitswesens, in: Baas (Hrsg.), Zukunft der Gesundheit, 2019, S. 29. 6 Puls, Nachhaltiger Erfolg durch Messung von Vitaldaten und der Wirksamkeit von Interventionen, in: Baas (Hrsg.), Zukunft der Gesundheit, S. 107ff.

Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO

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