Читать книгу Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO - Anna-Lena Hoffmann - Страница 28

bb) Öffnungsklauseln in Art. 9 DSGVO (1) Grenzen der Einwilligung in die Verarbeitung sensibler Daten

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In Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO wird eine Rückausnahme definiert, die Mitgliedstaaten fakultativ ausgestalten können, um eine Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung zu untersagen.144 In bestimmten, von den Mitgliedstaaten vorgegebenen Situationen kann daher selbst eine Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO nicht dazu führen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist.145 Nach Rogosch, die die Rechtslage unter der DSRL untersucht hat, sollte der vollständige Ausschluss der Einwilligung für bestimmte Bereiche aus „verfassungs- und europarechtlichen Gründen“ nicht zulässig sein.146 Fraglich ist, ob in der Möglichkeit, die Einwilligung auszuschließen, auch eine Möglichkeit besteht, die inhaltlichen Anforderungen an die Einwilligung anzupassen.147 Der Wortlaut gibt es nicht ausdrücklich her.148 Systematisch gesehen werden die Anforderungen an die Einwilligung auch in Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO geregelt. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO enthält bloß ein zusätzliches Kriterium der Ausdrücklichkeit.149

Die Systematik und eine Zusammenschau mit Art. 9 Abs. 4 DSGVO – der eine weitergehende Modifikation zumindest vom Wortlaut her ermöglicht – lassen einerseits den Schluss zu, dass der europäische Gesetzgeber in Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO keinen Modifikationsspielraum eröffnen wollte.150 Andererseits kann die Rückausnahme auch so verstanden werden, dass den Mitgliedstaaten ein weiter Regelungsspielraum für die Einwilligung bei sensiblen Daten gelassen werden sollte, welche sich aus einem Minus (a maiore ad minus) des insgesamt weitreichenden Gestaltungsspielraums ergibt.151 Die Systematik zu Art. 9 Abs. 4 DSGVO kann auch dahingehend verstanden werden, dass zumindest für die dort genannten sensiblen Daten mitgliedstaatliche Bedingungen und Beschränkungen eingeführt werden können.152 In dem Fall könnten auch für die Rückausnahme nach Art. 9 Abs. 2 Konkretisierungen zulässig sein.

Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO

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