Читать книгу Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO - Anna-Lena Hoffmann - Страница 41

e) Der Begriff der Gesundheitsdaten

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Gesundheitsdaten sind nach Art. 4 Nr. 15 DSGVO „personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen“. Wie oben beschrieben lassen sich auch genetische Daten regelmäßig den Gesundheitsdaten zuordnen.211 Damit Gesundheitsdaten vorliegen, müssen also zwei Bedingungen erfüllt sein: einerseits müssen sich personenbezogene Daten auf die körperliche oder geistige Gesundheit, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen (1), andererseits müssen ihnen Informationen über den Gesundheitszustand zu entnehmen sein (2). Da die beiden Definitionsbestandteile durch ein „und“ miteinander verbunden sind, müssen beide Bedingungen kumulativ vorliegen.212

Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO

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