Читать книгу Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO - Anna-Lena Hoffmann - Страница 38

b) Der Begriff der Verarbeitung

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Die DSGVO ist sachlich anwendbar, wenn personenbezogene Daten ganz oder teilweise automatisiert oder über ein Dateisystem verarbeitet werden.195 Der Begriff der Verarbeitung in Art. 4 Nr. 2 DSGVO wurde gegenüber der Vorgängerversion in Art. 2 lit. b DSRL kaum verändert und hat auch in der finalen Fassung der DSGVO gegenüber den Entwürfen im Gesetzgebungsverfahren keine wesentlichen Änderungen erfahren.196 Inhaltlich ist er beschreibend und zählt – weder abschließend noch trennscharf – verschiedene Formen der Verarbeitung auf.197 Eine Verarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne bedarf jedenfalls eines personenbezogenen Datums sowie eines Systems, durch welches – automatisiert oder nichtautomatisiert – ein Vorgang ausgeführt wird. Drittes Element der Verarbeitung ist nach Ansicht von Kirsten Bock, Mitglied der Ländervertretungen Deutschlands in Arbeitsgruppen des EDSA, ein Prozess.198

Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO

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