Читать книгу Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht - Anne Hahn - Страница 115

2.3 Gemeinsame Geschäftsstelle

Оглавление

19

Ein weiterer Baustein in dem Bemühen um Harmonisierung der Regulierung unter Wahrung der Gesetzgebungskompetenz der Länder und der Beibehaltung der Zuständigkeit jeweils einer Landesmedienanstalt ist in der Bildung der Gemeinsamen Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin zu sehen. Dort wird die Arbeit der Organe, aber auch die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten in der ALM administrativ und koordinierend verzahnt.[29] Während die Gemeinsame Geschäftsstelle ihre Aufgabe zunächst für die ALM, DLM, GVK und ZAK wahrgenommen hat, sind die bislang eigenständig agierenden Geschäftsstellen der KJM und KEK seit September 2013 ebenfalls integriert. Mit der Einrichtung einer standortgebundenen Geschäftsstelle mit festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unabhängig vom Wechsel der Vorsitzanstalt der ALM bietet sich Rundfunkveranstaltern, Infrastrukturbetreibern, Nutzerinnen und Nutzern sowie allen am Mediengeschehen Beteiligten neben den weiterhin zuständigen Landesmedienanstalten ein zusätzlicher transparenter Ansprechpartner.

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

Подняться наверх