Читать книгу Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht - Anne Hahn - Страница 127

2. Programmgrundsätze

Оглавление

48

Neben den Werbefragen haben stets auch Fragen der Einhaltung der Programmgrundsätze oder die der Wahrung der Menschenwürde im Fokus der Aufsichtsarbeit gestanden. Formate wie Big Brother oder das RTL-Dschungelcamp, Frauentausch oder die Super Nanny haben auch in der Öffentlichkeit Diskussionen ausgelöst, ob und inwieweit die Menschenwürde in der Disposition einzelner Probanten steht und wie beachtlich Einwilligungen in diesem Zusammenhang sein können.

49

Nach § 41 RStV gilt für Rundfunkprogramme die verfassungsmäßige Ordnung. Die Rundfunkprogramme haben die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Sie sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten. Auch wenn diese Programmgrundsätze auf ohnehin geltende Gesetze verweisen bzw. ihnen keine konkreten Handlungspflichten entnommen werden können[60] machen sie an dieser Stelle deutlich, welche Erwartungshaltungen die Gesellschaft an Rundfunkprogramme haben darf.

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

Подняться наверх