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4. Kombination verschiedener Werbeformen

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Die gesetzlichen Vorgaben gelten jeweils für spezifische Werbeformen. Dies schließt eine Kombination verschiedener Werbeformen nicht aus. Die Zulässigkeit richtet sich jeweils nach den für die Werbeformen geltenden Anforderungen. So können gesponserte Sendungen ebenso Produktplatzierungen des Sponsors wie vom Sponsor finanzierte Gewinnspiele enthalten. Für das Sponsoring und das Produktplatzieren gelten gleichermaßen, dass auf einen ausdrücklichen Hinweis auf die Produkte oder Dienstleistungen des Sponsors verzichtet werden muss, soweit dieser nicht lediglich der Kennzeichnung des Sponsors oder des Produktplatzierenden dient.[201]

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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