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2.3VORRANGIGE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

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Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und auch die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) sind absolut nachrangig. Der Leistungsberechtigte ist verpflichtet, vorrangige Leistungen anderer Sozialleistungsträger in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten hier einen Überblick über die wichtigsten vorrangigen Leistungen.

Sozialrecht

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