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1.3 Seit 1608 – die Vorkriegszeit 1.3.1 Krisenjahr 1608

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Die Frage, ob politischer Interessenausgleich ohne solches Grundvertrauen überhaupt funktionieren kann, stellte sich mit voller Schärfe seit 1608. In diesem Jahr scheiterte spektakulär und mit weitreichenden Folgen der in Regensburg angesetzte Reichstag.

Reichstag in Regensburg

Klären wir kurz einige im Folgenden wichtige Begriffe: so insbesondere die Termini „Reichstag“ und „Reichsabschied“! Der Reichstag war, modern formuliert, das Legislativorgan des Reiches sowie überhaupt sein zentrales politisches Forum. Er tagte unregelmäßig, alle Reichsstände durften teilnehmen bzw. einen Vertreter abordnen. „Reichsstand“ war, wer „reichsunmittelbar“ war, also lediglich „Kaiser und Reich“, nicht aber einem anderen Landesherrn unterstand; sowie „Sitz und Stimme“ am Reichstag besaß (wo keine Reichsritter saßen und votierten – sie also waren zwar „reichsunmittelbar“, aber doch keine „Reichsstände“). Meistens stand die Reichsstandschaft [<<30] einer einzelnen Person zu: einem Kurfürsten, Fürsten oder Grafen. Im Fall der Reichsstädte besaß ein Gremium die Reichsstandschaft: der Stadtrat der betreffenden Kommune nämlich. Am Ende jedes Reichstags fügte die Kanzlei des Kurfürsten von Mainz, der sozusagen der ‚Reichstagsdirektor‘ war, alle von der betreffenden Tagung erarbeiteten „Reichsschlüsse“ (also, modern gesagt, alle von ihr beschlossenen Gesetze) zu einem langen Text zusammen: dem „Reichsabschied“ dieses Reichstags.

Gehen wir nach Regensburg! Die Protestanten waren bereits äußerst besorgt und in großer Erregung angereist, insbesondere Donauwörths wegen. Als der Reichstag eröffnet wurde, hing am Regensburger Rathaus noch das Achtsmandat gegen die seitherige Reichsstadt. Das ist aber nur eine Teilerklärung für die von Anfang an angespannte Stimmung in Regensburg. Konsterniert berichteten die kursächsischen Gesandten nach Hause, der Widerpart sei von „jesuitischen consilia“ (lat. consilia = „Ratschläge“) vergiftet, bemühe sich erst gar nicht um ein konziliantes Auftreten – alles sehe danach aus, als werde im Reich „in Kurzem ein greulich Blutbad angerichtet werden“.

Die Protestanten fordern die Bekräftigung des Religionsfriedens

Donauwörths wegen teils verängstigt, teils tief verletzt forderten die Protestanten, die Verbindlichkeit des Religionsfriedens im Reichsabschied zu bekräftigen, was die katholische Seite reflexhaft abschlug. Motiviert hat den evangelischen Antrag die soeben angedeutete Debatte „an fides haereticis servanda“. Man beobachtete, dass seit geraumer Zeit immer mehr katholische Traktate offen die Verbindlichkeit des Religionsfriedens bestritten. Deshalb also sollte ihn der Reichsabschied bestätigen, so bekräftigen. Indem sich die „Politici“ demonstrativ von publizistischen Ruhestörern und Schreibtischextremisten distanzierten, würden sie ein Fundament für wieder vertrauensvolle politische Zusammenarbeit legen und sich gleichsam selbst aus dem Sumpf ziehen – so das Kalkül der Antragssteller.

Die Katholiken kontern mit der Restitutionsklausel

Stattdessen verlor man nun vollends den Boden unter den Füßen. Die katholische Seite witterte verschlagene Hintergedanken, und auch wenn sich über sie nur vage rätseln ließ – auf den Leim gehen würde man dem Widerpart natürlich nicht. Es ist bezeichnend für das kommunikative Desaster der Vorkriegsjahre, wie da die katholischen Reichstagsteilnehmer, anstatt mit den evangelischen Kollegen ein konstruktives Gespräch und auf diesem Wege Aufklärung zu suchen, [<<31] unfassbar viel Energie ins Ausmalen immer neuer, noch finstererer Verschwörungsfantasien steckten. Es mochte ja alles Mögliche hinter dem evangelischen Antrag stecken, eines freilich ganz gewiss nicht: was in den Zeilen statt zwischen ihnen stand. Man konterte den vermeintlich hinterhältigen evangelischen Wunsch mit einer maliziösen Retourkutsche: forderte nämlich, dass im Gegenzug alles, was sich die eine oder andere Seite seit 1555 rechtswidrig angeeignet habe, zurückgegeben, restituiert werde.

Ein kommunikatives Desaster

Was beim ersten Hinschauen harmlos anmuten mag, hat nun wiederum die schon erregten Protestanten noch mehr alarmiert. Evangelische Positionen waren in den maßgeblichen Reichstagskurien in der Minderheit. Konnte die Gegenseite da nicht rasch umreißen und mehrheitlich beschließen, wer (nämlich ausschließlich Protestanten) sich was rechtswidrig angeeignet habe? Nun könnte man einwenden, die evangelische Seite hätte ja nur ihren Antrag auf eine Bekräftigung des Religionsfriedens zurückzuziehen brauchen. Diese heute plausible Erwägung ginge aber völlig an der Logik des Konfessionellen Zeitalters vorbei. Wenn die Protestanten jetzt klein beigäben, würdigten sie den Religionsfrieden selbst zum vorübergehenden Waffenstillstand, zum Provisorium herab: Davon waren sie felsenfest überzeugt. Man hätte seine glorreiche Idee einer Bestätigung des Augsburger Gesetzeswerks vielleicht besser gar nicht erst vorgetragen, aber nachdem sie nun einmal aktenkundig geworden war, konnte man unmöglich zurück.

Umgekehrt war es den Katholiken gewiss zunächst einmal darum gegangen, die frechen Ketzer zu ärgern, ihnen den Spaß an ihrer unverschämten Forderung zu verderben; die Restitutionsklausel war nicht als Angriffswaffe, sondern als Gegenmittel ausgedacht worden. Zögen sie die Katholiken ihrer verheerenden Nebenwirkungen wegen wieder zurück, dann könnten sie sich, so ihre felsenfeste Überzeugung, genauso gut auch gleich selbst den Todesstoß versetzen. Die Forderung nach umfassenden Restitutionen war nun gestellt, distanzierte man sich nachträglich davon, würde der Widerpart gar kein Halten mehr kennen, würde er die Reste der Reichskirche vollends verschlingen. Was zunächst als pfiffiges Gegenmittel ersonnen worden war, erhärtete der heftige evangelische Widerspruch, einem diabolischen Mechanismus dieser unseligen Zeit gehorchend, zum katholischen Grundprinzip, an [<<32] ihm ließ man 1608 sogar den Reichstag zerbrechen – wie hätte man da später wieder davon abrücken können! Zu den katholischen Vorbedingungen, um mit dem Widerpart überhaupt ins politische Geschäft kommen, ihn wieder als gesprächsfähig erachten zu können, gehörte fortan die Restitution des unrechtmäßig Angemaßten. In katholischen Augen waren alle seit 1555 von den Protestanten errungenen Positionen unrechtmäßig „occupirt“ worden – das Restitutionsedikt von 1629 (vgl. Kap. 2.3.1) kündigte sich am Horizont an! Seit 1608 stand den evangelischen Reichsständen klar vor Augen, was ihnen blühen würde, wenn die katholische Seite ein deutliches machtpolitisches Übergewicht im Reichsverband gewinnen sollte: nämlich einschneidende territoriale Revisionen zu ihren Ungunsten.

Sprengung des Reichstags

Der Eklat war da – beginnend mit den Pfälzern und ihrem Anhang, reisten die Protestanten schließlich einfach ab. Die Reichsstände gingen auseinander, ohne dass ein Reichsabschied zustande gekommen wäre. Die Legislative des Reiches war lahmgelegt. Fast schon wider besseres Wissen wird man sich 1613 noch einmal zum Reichstag versammeln, aber der verläuft ganz unerquicklich, hinterlässt auf beiden Seiten Erbitterung und selbstgerechten Zorn über die Verstocktheit der Gegenseite. „Wir stunden gegeneinander wie zwei Böcke, die niemand weichen wollen“, schrieb der kurbrandenburgische Delegierte vom Reichstag nach Hause (zit. nach Winfried Schulze). Es ein weiteres Mal mit dieser Tagungsform zu versuchen, war in zeitgenössischer Einschätzung vergebliche Liebesmüh; erst 1640 wird man es wieder wagen. Eine Politikergeneration hat keinen Reichstag erlebt, kein Forum gekannt, das alle Reichsstände zusammengeführt hätte, um friedlich, mit Worten anstatt mit Waffen Interessen aufeinander abzustimmen und Entscheidungen fürs Reich zu fällen. Es ist auch für die Kriegsursachenforschung aufschlussreich, dass der Dreißigjährige Krieg bis in seine Spätphase hinein keinen Reichstag gesehen hat.

Der Dreißigjährige Krieg

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