Читать книгу Diversität in der Sozialen Arbeit - Beate Aschenbrenner-Wellmann - Страница 24
Beispiel für die Förderung einer Ankerkennung von Vielfalt
ОглавлениеEin Dienstleistungsunternehmen schult seine Mitarbeiter_innen durch ein Seminar zur »Interkulturellen Kompetenz«.
→ Hierbei geht es darum, »effektiv mit Menschen, die über andere kulturelle Hintergründe verfügen, umzugehen und zusammenzuarbeiten« (IKUD o. J.). Daher werden Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, um das eigene kulturelle Orientierungssystem zu reflektieren und die eigenen Regeln als eine unter vielen anzuerkennen. Gleichzeitig wird eine Haltung der Achtsamkeit sowie »Diversität leben« eingeübt (Kircher 2003: 3).
Nach Fraser soll gesellschaftliche Diversität auch in der Diversitätspolitik spiegelbildlich repräsentiert sein; zusätzlich sollen spezifische Erwartungen und Bedürfnisse von Gruppen abgebildet werden. Für Fraser ist die Frage der Anerkennung untrennbar mit der Frage nach Gerechtigkeit verbunden, dies gilt insbesondere für den Bereich der politischen Partizipation. Im Gegensatz zu Honneth geht Fraser jedoch nicht davon aus, dass allein durch wirtschaftliche Umverteilung Anerkennung generiert werden kann. Politische Forderungen, deren Ziel die Umverteilung von Macht und Ressourcen ist, werden stets durch Gleichheit begründet; die Forderung nach Anerkennung kultureller Unterschiede begründet sich aber in der Anerkennung von Differenz. Wie kann dieses Dilemma zwischen der notwendigen Anerkennung von Unterschieden und ihrer angestrebten Auflösung im Sinne von Gleichheit gelöst werden? Die Prinzipien von Gleichheit und Differenz sind für Fraser unauflösbar miteinander verbunden. Umverteilung und Anerkennung haben in Bezug auf das Erreichen der Gleichheit bspw. zwischen den Geschlechtern, Einheimischen und Zugewanderten usw. das gleiche politische Ziel. Dabei geht Fraser von einer intersektionalen Betrachtungsweise aus: Geschlechtergerechtigkeit muss im Zusammenhang mit anderen Achsen der Ungleichheit (wie Diskriminierung von Migrant_innen oder ungleichen Zugängen zu Ressourcen aufgrund unterschiedlicher Klassenzugehörigkeit) betrachtet werden (Salzbrunn 2014: 32).
Unterschiede führen zwar nicht automatisch zu einem Ausschluss von gesellschaftlichen Teilhabeprozessen und zu Ungerechtigkeiten, allerdings geht mit Unterscheidungen auch ein Risiko für Hierarchisierung und soziale Ungleichheitsverhältnisse einher. Als Unterscheidungen, die den Unterschied machen, gelten nach Schwarzer (2015) alle wichtigen Diversitätsdimensionen wie Geschlecht, Klasse, Herkunft, Alter etc. In der Debatte um gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten spiegeln sich drei Betrachtungsweisen des Umgangs mit Unterschieden wider: Einerseits geht es um den Kampf um Anerkennung von Unterschieden, andererseits um den Kampf um die Anerkennung der Bedeutungslosigkeit von Differenzierungen und um gleichberechtigte Teilhabe aller und drittens um den Kampf um Anerkennung von Unterschieden im Rahmen einer gleichberechtigten Teilhabe.
»Der grundlegende Unterschied zwischen den ersten beiden Strömungen liegt in deren Ziel. Während die erste Strömung vor allem das Recht auf Anerkennung der Unterschiedlichkeiten und damit auch die herrschenden Normen in Frage stellt, betont die zweite Strömung die gleichberechtigte Teilhabe jenseits und unabhängig von Strukturkategorien. Während die zweite Strömung das Erreichen von allgemeingültigen und für alle gleichen Bedingungen und Strukturen anstrebt, hält die erste Strömung dies für kaum erreichbar. Die dritte Strömung verbindet die ersten beiden und plädiert für eine Anerkennung von gesellschaftlich hergestellten Differenzierungen, ohne dass diese zu Diskriminierungen in Bezug auf die Teilhabe führen« (Schwarzer 2015a: 42).
Anerkennung darf generell nicht auf der Ebene der Anerkennung individueller Unterschiede verhaftet bleiben: Auch Czollek zufolge betrifft sie »sowohl die partizipative Anerkennung im politischen Sinne von Menschen als auch die affirmativ-transformative Anerkennung im ethisch-politischen Sinne« (Czollek u. a. 2009: 53). Erstere meint Anerkennungsgerechtigkeit, also die Vorstellung und Schaffung einer Gesellschaft, in der niemand strukturell, kulturell und individuell diskriminiert wird, sondern gleichberechtigt teilhaben kann. Letztere liegt vor, »wenn das Gegenüber in seinem Verschieden- und Anders-Sein wesentlich bejaht wird und Zustimmung findet, und gleichzeitig eine Trennung zwischen dem Subjekt als Subjekt und seinen Handlungen gemacht wird. Transformative Anerkennung meint die Möglichkeit der Veränderung durch Andere, insofern die eigene Sichtweise durch den Anderen verändert wird, und umgekehrt« (ebd.).
Für ein vertiefendes Verständnis der Anerkennungsdiskurse ist eine Betrachtung der Aspekte »Identitätskonstruktionen« und »Strukturen/Institutionen« notwendig. Die Ebene der Identitätskonstruktion umfasst die Selbstdefinition, aber auch Gruppenzuschreibungen, die einen Menschen erreichen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass Identitäten nicht einfach essentialistisch vorhanden sind, sondern ständig neu konstruiert werden. Hierzu zählt bspw. auch das Wiedererwachen sog. neuer Identitäten wie z. B. nationale, ethnische oder lokale Identitäten.
Berücksichtigung müssen außerdem gesellschaftliche, politische und sozio-ökonomische Strukturen finden, die bereits vorhandene Strukturkategorien wie Geschlecht und Klasse aufrechterhalten und weiterbestehen lassen. »Gesellschaftlich konstruierte Differenzierungen sollten nicht verleugnet oder unterdrückt werden. Im Gegenteil: Unterschiedliche Lebenspraxen und -auffassungen müssen einen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft finden. Wichtig ist aber, dass der Zugang zu Ressourcen oder der Grad gesellschaftlicher Anerkennung und Partizipation nicht dadurch bestimmt werden« (Schwarzer 2015a: 46). Dies gilt jedoch nicht für die Anerkennung alter und neuer Nationalismen und für rechtsradikale Abgrenzungsbestrebungen, die die derzeitige bundesrepublikanische Realität bestimmen. U. Beck (2004) hat deren Absichten »exklusives Unterscheiden« genannt. Dieses »wird als anthropologisch, biologisch, politologisch und logisch notwendiges Prinzip angesehen, das … die Abgrenzung zwischen Gruppen aller Art – Ethnien, Nationen, Religionen, Klassen, Familien – erzwingt. […] Das Eigene muß sich gegen das Fremde ab- und eingrenzen, damit Identität, Politik, Gesellschaft, Gemeinschaft, Demokratie möglich werden.« (ebd.: 13). (Mentale) Grenzen sollen dazu dienen Identität und gesellschaftliche Kohäsion zu schaffen.
In dieser gesellschaftlichen Gemengelage ist nun die Soziale Arbeit besonders herausgefordert. Ihr Ausgangspunkt ist häufig der Unterschied zwischen einer konstatierten oder ausgehandelten Lebensnorm und einer davon abweichenden Lebensrealität. Die Frage, was angesichts der festgestellten Pluralisierung der Lebenswelten, der Individualisierung von Lebensentwürfen, einer alten und neuen Unübersichtlichkeit und der aktuellen Herausforderung durch Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit aus Sicht der Profession getan werden kann, kann mit Hilfe der normativ-regulierenden Bedeutungsdimension zumindest reflektierend beantwortet werden. Als »moralische Leitplanken« dienen hierzu die Menschenrechte.