Читать книгу Handbuch Kommunalpolitik Nordrhein-Westfalen - Bernd Jürgen Schneider - Страница 24
– Entwicklungslinien/Datenschutz
ОглавлениеSowohl die zunehmende Nutzung von Social Media als auch der verstärkte Dialog über Portale oder eine Bürgermeistersprechstunde sind Ausdruck eines wachsenden Trends zur Bürgerbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger formulieren mehr denn je den Anspruch, frühzeitig über Planungen informiert und in diese eingebunden zu werden. Dies bringt oftmals viel Arbeit für die Verwaltung mit sich, insbesondere bei größeren Projekten und/oder politisch brisanten Themen. Je weiter die Interessen in der Bürgerschaft auseinandergehen, je umfassender der Umbau der Stadt, desto größer die Herausforderungen an die Kommunikation. Bewährt haben sich in diesem Zusammenhang neben den formalen Beteiligungsverfahren unter anderem offene Planungsforen oder moderierte Chats. Weitere technische Modelle werden folgen: Bei den Bemühungen um mehr Beteiligung und Bürgerdialog zeigen sich die Kommunen durchaus experimentierfreudig.
Bei der externen Kommunikation spielt auch der Datenschutz eine wichtige Rolle. Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im August 2018 hat er einen höheren Stellenwert denn je. Als öffentliche Verwaltung sind Kommunen noch mehr als andere dazu verpflichtet, den Anforderungen gerecht zu werden. Nach anfänglicher Verunsicherung haben die meisten Kommunikationsstellen – in der Regel in enger Absprache mit dem oder der Datenschutzbeauftragten – DSGVO-konforme Verfahren entwickelt. Insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Social Media bleiben jedoch bis heute zahlreiche rechtliche Fragen ungeklärt, unter anderem wegen des sogenannten Facebook-Urteils vom Juni 2018. Darin spricht der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht nur Facebook, sondern auch den Betreibern von Facebook-Fanpages eine Mitverantwortung für den Datenschutz zu.
Die Auswirkungen auf die Praxis sind derzeit nicht absehbar. Auf jeden Fall erscheint es ratsam, durch sorgfältig formulierte Datenschutzerklärungen und größtmögliche Transparenz auf ein Maximum an Rechtssicherheit hinzuwirken. Gleichwohl gibt es nach dem aktuellen Stand der Dinge keine Veranlassung, den Rückzug aus den sozialen Netzwerken anzutreten. Social Media dienen insbesondere in Zeiten des Zeitungssterbens als wichtige Ergänzung, um der Informationspflicht der öffentlichen Verwaltung nachkommen zu können, demokratische Teilhabe zu fördern und Regierungshandeln zu erklären. Dass soziale Medien im Umgang mit Krisenlagen inzwischen eine unverzichtbare Rolle einnehmen, zeigten überdeutlich die Erfahrungen aus der Corona-Krise.
Maßgeblicher Einfluss auf die Arbeit in den Kommunikationsstellen dürfte zudem zwei Gerichtsurteilen zukommen, die der externen Kommunikation der Städte und Gemeinden deutlich die Grenzen aufgezeigt haben: So untersagte im Dezember 2018 zunächst der Bundesgerichtshof der Stadt Crailsheim, ein kostenfreies Amtsblatt zu verteilen, das presseähnlich über das gesellschaftliche Leben in der Kommune berichtet. Ende 2019 unterlag die Stadt Dortmund in einem ähnlichen Fall vor dem Landgericht Dortmund, weil das Internetangebot www.dortmund.de nach Ansicht der Richter gegen das Wettbewerbsrecht und das Prinzip der Staatsferne der Presse verstieß. Für beide Fälle galt: Staatliche Publikationen dürfen privaten Medien keine Konkurrenz machen. Kommunale Kommunikationsstellen sind von daher gut beraten, in ihren Veröffentlichungen immer einen Bezug zum Verwaltungshandeln nachweisen zu können. Entscheidend bleibt am Ende die gelebte Praxis: Lokale Medien und Kommune sind aufeinander angewiesen. Nur wenn beide eigenständig agieren und sich gegenseitig ergänzen, sind die Voraussetzungen für eine demokratische Öffentlichkeit vor Ort gewährleistet.