Читать книгу Handbuch Kommunalpolitik Nordrhein-Westfalen - Bernd Jürgen Schneider - Страница 27
IX.Maßnahmen gegen falsche oder diskreditierende Berichterstattung
ОглавлениеSelbst wenn man ein gutes Verhältnis zu den Medien aufgebaut hat und fairer, partnerschaftlicher Umgang die Regel ist, kann es in der Berichterstattung zu Verzerrungen, Übertreibungen oder Fehlern kommen. Diese mögen aus Nachlässigkeit (Zeitdruck), Unwissen (Berufsanfängerinnen bzw. Berufsanfänger) oder aus Böswilligkeit respektive politischem Kalkül entstanden sein. Um die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern zu schützen, muss die Verwaltung gegen offensichtlich falsche oder diskreditierende Berichterstattung vorgehen.
Die schwierigste Aufgabe liegt darin, unter dutzenden Medienäußerungen die wenigen Regelverstöße herauszufiltern, insbesondere in der Text- und Bilderflut der sozialen Netzwerke. Dies erfordert Fingerspitzengefühl und Augenmaß aufseiten der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Personen, die mit den Medien kommunizieren. Denn das Geschäft der Medien ist naturgemäß die Vereinfachung, Zuspitzung und exemplarische Darstellung von Sachverhalten. Sonst wären sie einer breiten Öffentlichkeit nicht verständlich. Vieles, was aus Sicht der Expertinnen bzw. Experten als Sinn entstellende und fehlerhafte Verkürzung erscheint, entspricht in Wahrheit ganz normalem journalistischem Handwerk.
Gute Redaktionen achten darauf, dass diese handwerklichen Regeln – Fakten richtig wiedergeben, Trennung zwischen Nachricht und Kommentar, alle Gruppierungen zu Wort kommen lassen – eingehalten werden. Allerdings führt der Produktionsdruck in Zeitungen, Rundfunksendern und Online-Medien – besonders im ländlichen Raum – dazu, dass diese Regeln manchmal vernachlässigt werden.
Ist einmal etwas Falsches oder Herabwürdigendes über die Verwaltung und ihr Personal veröffentlicht worden, gibt es drei Schritte, dagegen vorzugehen:
– die Falschbehauptung richtigstellen, um der Desinformation der Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken
– verhindern, dass diese Falschbehauptung weiterhin verbreitet wird
– die Ursachen für das Entstehen von Falschbehauptungen aufspüren und beseitigen
Nicht immer muss die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister als Repräsentant/in der Verwaltung rechtliche Schritte gegen einzelne Medien oder deren Journalistinnen bzw. Journalisten einleiten. Auf der Richtigstellung falscher Information sollte die Verwaltung auf jeden Fall bestehen – allein im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die wissen wollen, was Fakt ist in ihrer Kommune. Das kann auch ohne Gesichtsverlust der Medien geschehen – etwa in Form einer kleinen Meldung „….in dem Bericht in der gestrigen Ausgabe/in dem gestern gesendeten Beitrag über xxx hat sich ein Fehler eingeschlichen. Richtig muss es heißen yyyy“. Dabei kann verschwiegen werden, wer letztlich den Fehler verursacht hat.
Hält sich der Imageschaden der Kommune durch eine solche Falschinformation in Grenzen, ist eine Wiedergutmachung im rechtlichen Sinne nicht nötig. Meist reicht ein Gespräch mit der Journalistin oder dem Journalisten respektive mit der Redaktionsleitung. Man erläutert, wo der Fehler entstanden ist, und bittet um größere Sorgfalt bei künftiger Berichterstattung. Ist das Verhältnis zu den Medien gut, werden deren Verantwortliche dies beherzigen.
Oft ergibt sich für die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister oder die übrigen in der Medienkommunikation Tätigen die Gelegenheit zu einer Art Kuhhandel – in dem Sinne „jetzt haben wir etwas gut bei Euch“. Dann kann man die Journalistinnen und Journalisten dazu bewegen, einen Bericht, der die Kommune in positivem Licht erscheinen lässt, größer zu ziehen oder überhaupt sperrige Themen aufzugreifen sowie Berichttermine wahrzunehmen, aus denen aller Wahrscheinlichkeit nach eine positive Berichterstattung für die Kommune hervorgeht. Auf diese Weise wird ein Ausgleich hergestellt, ohne dass die Öffentlichkeit etwas davon erfährt.
Diese Methode hat den Vorteil, dass dabei oft Schwachstellen in der eigenen Kommunikation aufgedeckt werden: Haben wir ausreichend informiert? Haben wir verständlich erklärt? Haben wir zuviel Vorkenntnisse oder Spezialwissen vorausgesetzt? Obwohl Lokaljournalistinnen und -journalisten meist über profunde Orts- und Sachkenntnis verfügen, kann dennoch hier und dort ein Informationsdefizit entstehen.
Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich und der Imageschaden beträchtlich ist, sollte man rechtliche Maßnahmen ergreifen. Die wichtigsten sind: