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4.Mordmerkmale bei Täterschaft und Teilnahme
Оглавление74Ein beliebtes Thema für strafrechtliche Übungsarbeiten ist die Behandlung von Mordmerkmalen in Fällen, in denen mehrere Beteiligte unterschiedliche Mordmerkmale verwirklichen. Denn bei solchen Konstellationen können besonders gut Probleme des Allgemeinen Teils mit solchen des Besonderen Teils verknüpft werden. Besonders umstritten ist, wie sich die Verwirklichung unterschiedlicher persönlicher Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe auf die Strafbarkeit auswirkt. Die Lösung dieser Fragen hängt vor allem davon ab, wie man § 211 im Verhältnis zu § 212 einstuft. Die Rechtsprechung, die § 211 als eigenständigen Tatbestand ansieht, wendet auf Teilnehmer bislang § 28 Abs. 1 an. Es handelt sich demnach um Merkmale, die die Strafbarkeit begründen. Die h. M., die § 211 als Qualifikation einstuft, zieht überwiegend § 28 Abs. 2 heran. Es geht also um Merkmale (des § 211), die die Strafe (des § 212) schärfen. Andere Stimmen, die die persönlichen Mordmerkmale der Schuld zuordnen, stellen auf § 29 ab, wonach jeder Beteiligte nach seiner eigenen Schuld bestraft wird. Die Anwendung von § 28 Abs. 2 und § 29 führt regelmäßig zu demselben Ergebnis, da die persönlichen Mordmerkmale für jeden Beteiligten getrennt zu betrachten sind. Es findet demnach eine „Durchbrechung“ der in §§ 26, 27 normierten Akzessorietät statt. Für die ausführliche Darstellung sei auf den Allgemeinen Teil verwiesen150.
Einführende Aufsätze:
Bosch, Niedrige Beweggründe, Jura 2015, 803 (Fallorientierte Konkretisierung des mitunter vorschnell bejahten Merkmals); Geppert, Zum Begriff der „Verdeckungsabsicht“ in § 211, Jura 2004, 242; Kargl, „Heimtücke“ und „Putativnotstand“ bei Tötung eines schlafenden Familientyrannen, Jura 2004, 189; Kaspar/Cornelius, Grundprobleme der Tötungsdelikte – Teil 1, ZJS 2013, 249 und Teil 2, ZJS 2013, 346 (Darstellung zum Streitstand betreffend das Verhältnis von Mord und Totschlag und den Konsequenzen für die Prüfung sowie fallorientierte Betrachtung der einzelnen Mordmerkmale); Küper, „Heimtücke“ als Mordmerkmal – Probleme und Strukturen, JuS 2000, 740; Mitsch, Grundfälle zu den Tötungsdelikten, JuS 1996, 26, 121, 213 (Grundlagen zur Rechtsfolge des § 211 sowie Darstellung der einzelnen Mordmerkmale mit Fallbezug); ders., Heimtückische Tötung von Neugeborenen, Säuglingen und kleinen Kindern, JuS 2013, 783 (Problematik der fehlenden Fähigkeit zum Argwohn bei besonders schutzbedürftigen Opfern); Schütz, Niedrige Beweggründe beim Mordtatbestand, JA 2007, 23; Vietze, Gekreuzte Mordmerkmale in der Strafrechtsklausur, Jura 2003, 394 (zum umstrittenen Verhältnis von Mord und Totschlag und den diesbezüglichen Konsequenzen für die Strafbarkeit in Fällen der Teilnahme).