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III.Sinn und Zweck von Strafe: Die Straftheorien
Оглавление16Nicht vertieft werden soll an dieser Stelle die Frage nach dem Sinn und Zweck staatlichen Strafens.6 Ob und inwieweit Strafe sinnvoll ist, ob eine Gesellschaft ohne Strafe (und Strafrecht!) auskommen kann und ob beziehungsweise inwieweit sie sich ausschließlich auf zivilrechtliche Sanktionsmechanismen beschränken kann, sind Grundfragen, über die sich zwar alle Studierenden des Rechts einmal Gedanken gemacht haben sollten, die aber, ebenso wie die Strafzumessung (d. h. die Frage, welche konkrete Strafe letztlich ausgesprochen wird) oder die Ausgestaltung des Strafvollzugs regelmäßig nicht Gegenstand von strafrechtlichen Klausuren im juristischen Staatsexamen sind. Daher genügt im Folgenden ein kurzer Überblick über die hierzu vertretenen Ansätze.