Читать книгу Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter - Christian Klicpera - Страница 51
4.1 Diagnostische Kriterien der PTBS (nach DSM-5)
ОглавлениеIm DSM-5 wird die Posttraumatische Belastungsstörung den Trauma- und belastungsbezogenen Störungen zugeordnet. Diese Störungen werden als Kontinuum aufgefasst, da isolierte belastende Ereignisse, die verschiedene Erscheinungsformen aufweisen, klinisches Leiden unterschiedlicher Intensität verursachen. Dabei ist es wichtig, dieses Leiden von vorübergehenden und normalen Reaktionen auf belastende Lebenssituationen zu unterscheiden.
Nach DSM-5 kann ein traumatisches Ereignis als eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) diagnostiziert werden, wenn die Symptomatik mit Wiedererlebenssymptomen, Vermeidungsverhalten, kognitiven und affektiven Veränderungen sowie Übererregbarkeit einen Monat anhält und auf eine klinisch bedeutsame Weise Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Lebensbereichen verursacht (Falkai & Wittchen, 2015).
Die diagnostischen Kriterien der PTBS nach DSM-5 sind für Erwachsene und auch für Kinder (älter als sechs Jahre) folgende:
1. Der Betreffende muss einem Ereignis ausgesetzt gewesen sein, das außerhalb der allgemein üblichen Erfahrungen eines Menschen liegt und für fast jeden eine deutliche Belastung darstellt. Dieses Ereignis stellt eine Bedrohung des Lebens oder die Gefahr einer ernsten Verletzung für den Betroffenen oder für andere Menschen dar. Es führt zu intensiver Furcht, Hilflosigkeit oder (bei Kindern) auch zu agitiertem und desorganisiertem Verhalten.
2. Der Betroffene hat Schwierigkeiten, von den Ereignissen loszukommen, und erlebt ständig das Wiederauftauchen von Erinnerungen. Das traumatische Ereignis kann auf viele Arten wiedererlebt werden; hier sprechen wir z. B. von Flashbacks (dissoziative Reaktionen) oder von wiederkehrenden Träumen (diese können bei Kindern spezifisch ausgeprägt sein). Bei Kindern können die Erinnerungen an das traumatische Ereignis auch im Spielverhalten zum Ausdruck kommen.
3. Der Betroffene leidet unter Einschränkungen in seinem Leben, weil er sich bemüht, Situationen zu vermeiden, die diese Erinnerungen wieder hochkommen lassen, oder weil er durch diese Erlebnisse in seiner Empfindungsfähigkeit eingeschränkt bzw. abgestumpft worden ist.
4. Der Betroffene zeigt negative Kognitionen und Stimmungen, die sich auf folgende Weise zeigen: Unfähigkeit, sich an die wichtigsten Aspekte des Traumas zu erinnern; anhaltende und übertriebene negative Überzeugungen und Zustände (z. B. Scham, Furcht, Wut); Gefühle der Entfremdung und Unfähigkeit, positive Gefühle zu empfinden; vermindertes Interesse/Teilnahme an Aktivitäten; Schuldzuschreibungen (sich selbst oder anderen Personen).
5. Der Betroffene ist nervöser und weniger belastbar geworden, was sich in wenigstens zwei der folgenden Beschwerden zeigt: Ein- und Durchschlafstörungen, erhöhte Reizbarkeit oder Wutausbrüche, Konzentrationsschwierigkeiten, Hypervigilanz und gesteigerte Schreckreaktionen.