Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 135
aa) Angriff
ОглавлениеZu prüfen ist, ob ein Angriff vorlag. Ein Angriff ist jedes willensgetragene Verhalten eines Menschen, das ein rechtlich geschütztes Interesse zu verletzten droht.60 Der Hund Rambo war kurz davor, den P zu beißen. Allerdings stellte dies kein menschliches Verhalten dar. Es lag zudem kein Fehlverhalten des Halters R vor, welches es rechtfertigen würde, von einem Angriff von diesem (ggf. durch Unterlassen) auszugehen. Demnach lag kein Angriff vor.
Klausurhinweis: Ein Angriff läge aber beispielsweise dann vor, wenn jemand den Hund auf P gehetzt hätte.
Es bestand damit keine Notwehrlage. P hat nicht in Notwehr gemäß § 32 StGB gehandelt.