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aa) Angriff

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Zu prüfen ist, ob ein Angriff vorlag. Ein Angriff ist jedes willensgetragene Verhalten eines Menschen, das ein rechtlich geschütztes Interesse zu verletzten droht.60 Der Hund Rambo war kurz davor, den P zu beißen. Allerdings stellte dies kein menschliches Verhalten dar. Es lag zudem kein Fehlverhalten des Halters R vor, welches es rechtfertigen würde, von einem Angriff von diesem (ggf. durch Unterlassen) auszugehen. Demnach lag kein Angriff vor.

Klausurhinweis: Ein Angriff läge aber beispielsweise dann vor, wenn jemand den Hund auf P gehetzt hätte.

Es bestand damit keine Notwehrlage. P hat nicht in Notwehr gemäß § 32 StGB gehandelt.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

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