Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 136
2. Defensivnotstand, § 228 BGB
ОглавлениеEs könnte jedoch ein Defensivnotstand nach § 228 BGB vorliegen.
Klausurhinweis: Beim Defensivnotstand nach § 228 BGB verteidigt sich der Täter durch die Einwirkung auf eine Sache, von der die Gefahr droht. Dieser Rechtfertigungsgrund ist spezieller als § 34 StGB, weil er nur Gefahren erfasst, die von einer Sache ausgehen, § 34 StGB erfasst demgegenüber alle Gefahren. Sofern daher eine Rechtfertigung nach § 228 BGB in Betracht kommt, ist diese vorrangig gegenüber § 34 StGB zu prüfen. Wenn also eine Rechtfertigung nach § 228 BGB besteht, ist § 34 StGB nicht mehr zu prüfen.