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c) Beschädigen

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P könnte die Vase beschädigt haben. Eine Sache ist beschädigt, wenn ihre Substanz nicht ganz unerheblich verletzt wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.65 An der Vase brach vorliegend infolge des Schlages ein Stück des Randes ab. Dies beeinträchtigt zwar nicht die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Vase in erheblicher Weise, allerdings wurde die Substanz der Vase in nicht unerheblicher Weise dadurch verletzt. Also hat P die Vase beschädigt.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

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