Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 140
cc) Interessensabwägung
ОглавлениеIm Rahmen der Interessensabwägung nach § 228 BGB darf der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr stehen. Vorliegend wurde Rambo zwar getötet. Es drohte jedoch eine erhebliche Gefahr für die körperliche Gesundheit des P. Angesichts dieser erheblichen Gefahr für die körperliche Unversehrtheit stand der Schaden nicht außer Verhältnis zu der für P drohenden Gefahr.
Die Voraussetzungen einer Notstandshandlung lagen damit vor.