Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 138
b) Notstandshandlung aa) Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, von der die Gefahr ausging
ОглавлениеWie bereits oben geprüft, hat P den Hund Rambo, von dem die Gefahr vorliegend auch ausging, getötet und damit zerstört.