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VI. Die Reform der Europäischen Gemeinschaft durch die Europäische Verfassung

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Der aus einhundertfünf Mitgliedern[74] bestehende Europäische Konvent nahm einen Verfassungsentwurf im Konsensverfahren am 13.6. und 10.7.2003 an. Auf zwei Regierungskonferenzen wurde der Verfassungstext überarbeitet und schließlich am 29.10.2004 auf einer weiteren Regierungskonferenz von allen Regierungschefs der Mitgliedstaaten unterzeichnet. Die Verfassung sollte am 1.11.2006 in Kraft treten. Gem. Art. 48 Abs. 3 EUV a.F. hätten alle Mitgliedstaaten[75] den Vertrag zur Änderung der Gründungsverträge gem. ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifizieren müssen, damit der Verfassungsvertrag in Kraft treten konnte.

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Die französische Bevölkerung lehnte in einem Referendum am 29.5.2005 mit 54,8 %, die Niederländer am 1.6.2005 mit 61,54 % den Verfassungsentwurf ab. In anderen EU-Staaten waren Referenden erfolgreich (Spanien, Luxemburg) bzw. wurden abgesagt (Irland, Polen, Dänemark, Großbritannien, Tschechien, Portugal).

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Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Europäischen Verfassungsvertrag wurden von dem CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler und von weiteren Personen Verfassungsbeschwerden beim BVerfG eingereicht. Bundespräsident Köhler lehnte die Unterzeichnung der Ratifizierungsurkunde bis zur BVerfG-Entscheidung ab.

1. Teil Die europäische IntegrationB. Die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft › VII. Die Reform der Europäischen Gemeinschaft durch den Vertrag von Lissabon

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