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VII. Die Reform der Europäischen Gemeinschaft durch den Vertrag von Lissabon[76]
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Der Europäische Rat beschloss am 21./22.6.2007 nach dem Scheitern der Europäischen Verfassung die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften nur zu verändern und sie nicht durch eine Verfassung zu ergänzen.
Bereits am 13.12.2007 unterzeichneten die Staatschefs aller Mitgliedstaaten den Vertrag von Lissabon. Durch ihn wird der EUV[77] a.F. geändert und der EGV durch den neuen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)[78] ersetzt. Beide Verträge sollten am 1.1.2009 in Kraft treten. Dem musste gem. Art. 48 Abs. 3 EUV a.F.[79] wie schon beim Verfassungsvertrag eine Ratifizierung in allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften vorausgehen. Nur in Irland war hierfür die Durchführung eines Referendums notwendig. Selbst in Frankreich und den Niederlanden war ein Referendum durch eine notwendige parlamentarische Zustimmung ersetzt worden.