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Wenn uns die Belastungen psychisch überfordern

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2013 ist eine neue Dimension im Arbeitsschutz hinzugekommen. Seit 2013 steht im Arbeitsschutzgesetz: »Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.« (§ 4 Nr. 1 ASG)

Ursache für die Erweiterung um die »psychische Gesundheit« liegt in den dramatisch gestiegenen Zahlen der psychischen Erkrankungen in den letzten zwanzig Jahren aufgrund von Fehlbelastungen durch Arbeitsverdichtung und Stress.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass psychische Belastungen – alles, was auf Gedanken, Gefühle und Verhalten einwirkt – an sich nichts Negatives sind. Ganz im Gegenteil. Das Leben wäre langweilig ohne ein wenig Nervenkitzel, beispielsweise vor einer Aufführung. Nimmt allerdings der Zustand des Nervenkitzels derartige Ausmaße an, dass wir kontinuierlich unter Strom stehen, wird die oft belebende psychische Herausforderung zu einer Fehlbelastung.

Dabei ist zu beachten, dass der persönlich empfundene Stresslevel bei jeder Person unterschiedlich ist. Ich reagiere auf gewisse Dinge mit großer Aufregung, auf die andere gelassen reagieren, und umgekehrt. Zudem ist meist ein Belastungsfaktor alleine unerheblich. Wenn also im Orchester die Stühle unbequem sind, kann man damit meistens noch gut umgehen. Steigt zusätzlich der Lärmpegel und kommen Konflikte mit Kollegen hinzu, kann die Kombination schnell (fehl)belastend werden.

Die Folgen sind gravierend und die Zahlen beängstigend. Laut Fehlzeiten-Report der AOK 2016 nimmt seit 2004 die Anzahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen um 72 Prozent zu. Auffällig seien besonders deren Ausfallzeiten, die 2015 mit im Schnitt 25,6 Tagen je Fall mehr als doppelt so lange dauerten wie der Durchschnitt mit 11,6 Tagen. Und laut Angaben des BKK-Gesundheitsreports 2016 sind psychische Erkrankungen die dritthäufigste Ursache bei Krankschreibungen.

Erste Hilfe für die Künstlerseele

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