Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 19

C.Kriminalistisches Denken

Оглавление

Der Begriff „Kriminalistisches Denken“ ist in der kriminalwissenschaftlichen Terminologie zu einer festen Größe geworden. Er wird im Allgemeinen als ein induktiv-deduktiver gedanklicher Prozess verstanden, um kriminalistisch relevante Fragestellungen zu lösen. Es handelt sich also um ein System von Problemlösungstechniken, das es ermöglicht, kriminalistisch relevante Geschehensabläufe zu analysieren und Schlüsse daraus zu ziehen.53 Das kriminalistische Denken als die historisch belegte, legendäre intellektuelle Beschäftigung des Kriminalisten mit den zur Aufklärung anstehenden Sachverhalten ist und bleibt die entscheidende Voraussetzung für eine qualifizierte Straftatenuntersuchung.54 Beim kriminalistischen Denken geht es – verkürzt dargestellt – um die geistige Verarbeitung kriminalistisch und strafrechtlich relevanter Informationen mittels einer Methodik unter Nutzung anerkannter Mittel. Es handelt sich um einen Prozess der geistigen Verarbeitung strafrechtlicher bzw. kriminalistisch relevanter Sachverhalte unter Anwendung logischer, psychologischer Gesetzmäßigkeiten und der Sprache (Begriffe) sowie unter Berücksichtigung kriminaltaktischer und kriminaltechnischer Möglichkeiten.

Als einer der ersten Einführungen in die kriminalistische Denklehre sei das Buch „Kriminalistische Denklehre“ von Lothar Philipp (Berlin, 1927) hervorgehoben („zum Gebrauche für die gerichtliche und polizeiliche Praxis, für kriminalistische Lehrkurse und Polizeischulen“).55 Eine umfassende Antwort auf die Frage, wie ein Fall systematisch zu lösen ist, gibt das Praktiker-Handbuch „Kriminalistisches Denken“ v. Walder/Hansjakob. Der ehemalige Generalbundesanwalt der Schweiz, Dr. jur. Hans Walder, trug Anfang der 60er-Jahre das damalige Wissen über die intellektuelle Arbeit bei der Verbrechensaufklärung erstmals unter dem Titel „Kriminalistisches Denken “zusammen. Diese Denkweise beginnt mit dem Verdacht, sie fördert und kontrolliert das planmäßige Suchen nach Information, zieht aus Feststellungen und partiellen Wahrheiten Schlüsse auf Tat und Täter, nutzt Hypothesen als initiierende kriminalistische Versionen um Ermittlungswege zu erschließen und ist die Quelle eines konstruktiven Zweifels. Das mittlerweile in der 10. Aufl. (2016) vorliegende Buch kann getrost allen Polizeivollzugsbeamten und sonstigen Beamten mit Strafverfolgungsaufgaben wärmstens empfohlen werden.56 Es vermag wegen der Fülle der praktischen Tipps sowohl erfahrene Kriminalisten als auch Berufseinsteiger in seinen Bann zu ziehen. Im Grunde richtet es sich an alle, die sich für das Thema Kriminalistik interessieren: Autoren, Journalisten oder auch eifrige Krimileser. Dabei soll das Buch keineswegs auf ein populärwissenschaftliches Niveau herabgewürdigt werden. Es soll nur aufgezeigt werden, dass es gut und verständlich geschrieben ist und sich mit Themen befasst, die auch außerhalb der Polizei „Hobby-Kriminalisten“ begeistern. Der Leser wird letztlich in die Lage versetzt, die relevanten kriminalistischen Denkschritte nachzuvollziehen. Kriminalistisches Denken soll dabei nicht als „Intuition“ verklausuliert und damit subjektiviert werden, sondern wird durch dieses Buch auf eine wissenschaftlich nachvollziehbarere Ebene gebracht.

Das Kriminalistische Denken wird sowohl allgemein als auch individuell (Kultur, soziale Beziehungen, Anschauungen, Glauben) geprägt. Weitere Aspekte des Kriminalistischen Denkens sind:57

•der kriminalistische Verdacht,

•kriminalistische Zweifel,

•Wahrscheinlichkeitsüberlegungen,

•Zufall.

Der Zweifel in der Kriminalistik bezieht sich auf eine Art „gesundes Misstrauen“ und zwar in Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt und die eigene Tätigkeit. Zweifel könnenn bestehen an der eigenen Fallauffassung, an Zeugenaussagen, Sachbeweisen und/oder an Aussagen des Verdächtigen/Beschuldigten.

In der kriminalistischen Untersuchung spiegeln sich zudem Wahrscheinlichkeitsaussagen wider. Die klassische Wahrscheinlichkeit ist das Verhältnis der Anzahl der für ein Ereignis günstigen Ausgänge zu der Anzahl aller möglichen Ausgänge des Versuchs bei endlich vielen gleichmöglichen Versuchsausgängen. Der so ermittelte Wert liegt zwischen 0 und 1, z.B. die Wahrscheinlichkeit beim Würfeln eine „3“ zu erhalten beträgt 1/6 oder 0,16 oder 16,67 %. In der kriminalistischen Ermittlungstätigkeit gibt es verschiedene wahrscheinlichkeitstheoretische Aspekte, z.B.

•Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Aussage,

•Einschätzung, dass eine bestimmte Handlung (Observation, Vernehmung …) tatsächlich zum Erfolg führt,

•Fragestellung bei Gutachten.

Insgesamt stellt die gesamte Ermittlungstätigkeit und ihr Ergebnis eine Wahrscheinlichkeitsaussage dar.58

Auch der Zufall spielt in der kriminalistischen Untersuchung eine Rolle. Gemeint sind zufällige Ereignisse:

•Zeugenwahrnehmungen – je länger die Dauer eines Ereignisses, desto größer die Wahrscheinlichkeit von „zufälligen Zeugen“.

•Tatausführung (je intensiver und aggressiver der Täter vorgegangen ist, desto wahrscheinlicher sind Spuren der Tat an ihm, am Opfer und in der Umgebung).

Kriminalistisches Denken beginnt grundsätzlich mit einem Verdacht. Der Verdacht ist Ausgangspunkt jeglicher Ermittlungstätigkeit und damit Grundbestandteil des kriminalistischen Denkprozesses. Dort wo kein Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, wird weiteres kriminalistisches Denken und Handeln überflüssig. Wer einen Verdacht hegt, vermutet mehr oder anderes, als sich offen zeigt. Wenn der Kriminalist Verdacht schöpft, dann vermutet er, ein Ereignis könnte auf einer Straftat beruhen, und eine bestimmte Person könnte der Straftäter sein. Der Verdacht kann auch darin bestehen, hinter einem scheinbar leichten Delikt ein schweres Verbrechen zu vermuten, in einem kleinen Delinquenten einen Schwerkriminellen zu sehen.59 Ausgangspunkt des Verdachtes ist das Nichtwissen. Wer also Verdachtslagen in alle Richtungen erkennen will, muss sich vorerst bewusst werden, dass er eben noch nicht weiß, wie die Lösung lautet. Je mehr die Kriminalistik verwissenschaftlicht wird, desto größer ist möglicherweise die Gefahr, dass Verdachtslagen falsch eingeschätzt oder negiert werden.60

Der kriminalistische Verdacht ist die Vermutung, dass sich ein Sachverhalt in bestimmter Weise ereignet hat.61

Zu beachten ist, das kriminalistischer und strafprozessualer Verdachtsbegriff (§ 152 Abs. 2 StPO) nicht deckungsgleich sind (siehe hierzu Teil IV. A. I.). Nicht immer ist von Anfang an klar, dass sich ein Sachverhalt nur in einer bestimmten Art und Weise abgespielt haben kann. Vielmehr ist es oft der Fall, dass, wie beispielsweise bei Leichen im Bahnbereich, eine Straftat nicht ausgeschlossen, aber eben auch nicht sicher angenommen werden kann. Von der ersten Einschätzung ausgehend müssen dann weitere Ermittlungen angestellt werden, um diesen Verdacht zu verdichten oder aufzulösen.62

Der kriminalistische Verdacht unterscheidet sich vom strafprozessualen Verdacht dahingehend, dass er nicht den engen Grenzen der StPO unterliegt. Erst mit dem Anfangsverdacht nach § 152 Abs. 2 StPO können ein Ermittlungsverfahren eingeleiete und weitere strafprozessuale Maßnahmen getroffen werden. Der Anfangsverdacht ist mehr als nur eine Vermutung, ein Bauchgefühl oder die „berühmte Nase“.

Diese können hingegen einen kriminalistischen Verdacht speisen. Hier spielen auch Lebens- und kriminalistische Erfahrung eine Rolle.

„Grundsätzlich gilt: In der Kühnheit des Verdachts erkennt man den guten Kriminalisten! Der Kriminalist schöpft seinen Verdacht also besser mit einer großen Kelle, nicht mit einem kleinen Teelöffel.63

So sehr heute bereits die kriminalistische Denktätigkeit durch Datenspeicher, elektronische Vergleichsysteme und sich immer stärker etablierende Expertensysteme (z.B. Profiling) unterstützt wird, es bleibt eine der wichtigen Voraussetzungen zur Ausübung des Kriminalistenberufs.64 Insofern ist der irrigen Auffassung entgegenzutreten, dass der kriminalistische Denkprozess dadurch an Bedeutung verloren hätte, dass immer mehr Expertensysteme elektronisch das leisten würden, was bisher durch menschliche Denkarbeit geleistet wurde. Der Kreativität des Täters kann man keine Expertensysteme gegenüberstellen, sondern lediglich die Kreativität des Errnittlers.65

Kriminalistisches Denken ist seiner Natur nach ein Problemlösungsprozess und richtet sich zunächst darauf, die bei der Untersuchung einer Straftat anfallenden Probleme zu erkennen und wenn diese sichtbar geworden sind, zu lösen. Einen Schwerpunkt kriminalistischen Denkens ist die Anwendung kriminalistischer Erkenntnismittel zur Wahrheitsfeststellung. Kriminalistisches Arbeiten ist im Kern Wahrheitserforschung. „Man kann bei der Erforschung der Wahrheit drei hauptsächliche Aufgaben haben: erstens, die Wahrheit zu entdecken, wenn man sie sucht, dann sie zu beweisen, wenn man sie besitzt, und schließlich, sie vom Falschen zu sondern, wenn man sie prüft“ (Blaise Pasca).66 Übertagen auf die kriminalistische Arbeit ergibt sich die gleiche Aufgabenstruktur:67

•Straftaten erkennen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat begründen

•Hinweise suchen für alle Verbrechenselemente

•Hypothesen über Tatverlauf und Täterschaft entwickeln

•betreffende Beweise in einwandfreier Weise erheben, und

•Beweise kritisch zu prüfen oder zu zeigen, dass die für eine Überführung des Beschuldigten notwendigen Voraussetzungen im gegebenen Fall nicht oder nicht vollständig erfüllt sind.

Das kriminalistische Denken ist mithin dadurch gekennzeichnet, dass die Informationen als abgesicherte Erkenntnisse, als Informationen mit Wahrscheinlichkeitscharakter oder als Hypothesen vorliegen können. Die Schwierigkeit besteht nun darin, diese Erkenntnisse im Gesamtzusammenhang zu werten und richtig zu beurteilen. Das spezifisch Kriminalistische Denken, ist

•logisches Denken

•modellierendes Denken im Prozess der Untersuchung

•hypothetisches Denken

•analytisches und synthetisches Denken.

Dieser Fakt zieht sich wie ein „roter Faden “durch die gesamte kriminalistische Tätigkeit. Die Analyse ist Grundvoraussetzung für eine erste (kriminalistische) Lagebeurteilung; sie ist aber auch Voraussetzung für den Abschluss des Verfahrens (z.B. Analyse des Ermittlungsstandes aufgrund vorhandener Beweismittel).68

Die eigentliche Kernaufgabe der Bearbeitung eines noch nicht aufgeklärten Ermittlungsverfahrens besteht darin, neue oder erweiterte Kenntnisse zu erhalten. Denken ist ein Prozess der Widerspiegelung der Wirklichkeit, die höchste Form der menschlichen Erkenntnis. Eine wesentliche Besonderheit des Denkens ist sein begrifflicher Charakter. Der Mensch denkt in bestimmten Begriffen und Kategorien.69 Methoden und Mittel des kriminalistischen Denkens sind vor allem:

•Heuristik und

•Logische Aspekte beim kriminalistischen Denken.

Basislehrbuch Kriminalistik

Подняться наверх