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I.Kriminalistik und Kriminologie

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Die Begriffe Kriminalistik und Kriminologie finden ihren Ursprung in dem lateinischen Wort: „crimen“ = das Verbrechen. Die Begriffsentstehung selbst wird auf den Grazer Kriminalwissenschaftler Hans Gross, Gustav Adolf Groß (auch Gross, Grosz), 1847–1915, österreichischer Strafrechtler, Kriminologe, gilt als Begründer der Kriminalistik zurückgeführt.3 Beide Fachdisziplinen gehören zu den sogenannten Kriminalwissenschaften, werden aber als eigenständige Gebiete behandelt.4 Zeitgeschichtlich wurde die thematische Darstellung der Kriminalistik häufig mit der Terminologie der Kriminologie verwechselt, oder aber gleichgestellt bzw. untergeordnet. Um beide Wissensgebiete voneinander zu separieren, bedarf es einer jeweiligen (nicht abschließenden) Definition:5 Während die Kriminologie als eine Lehre vom Verbrechen und dem Verbrecher, von den Erscheinungsformen und Ursachen der Kriminalität und anderen Erscheinungsformen der sozialen Pathologie sowie von den Methoden ihrer Bekämpfung verstanden wird, liegt der Zweck der Kriminalistik in der Bekämpfung und Vorbeugung der Straftaten durch Aufklärung der Straftat, Überführung des Täters und Sicherung der Beweismittel für die Rechtspflegeorgane.

Basislehrbuch Kriminalistik

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