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III.Fehlerquellen des kriminalistischen Denkens

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Fehlerquellen des kriminalistischen Denkens können in der Anwendung von verschiedenen Methoden des Denkens liegen. Nachfolgend seinen einige typische „Fehlerquellen“ skizziert:85

•Analyse und Synthese basieren nicht auf allen Ausgangsinformationen, es werden nur selektiv Kenntnisse analysiert, die dann zur falschen Synthese zusammengefasst werden

•Der Vergleich als Methode wird nicht genutzt, z.B. der Straftatenvergleich im Rahmen des KPMD

•vorliegenden Informationen lassen mehrere Ansätze zu, gleichwohl wird nur ein Ansatz verfolgt

•gezogenen Schlüsse sind nicht folgerichtig und widerspruchsfrei

•Denken verletzt Gesetze der Logik

•Arbeiten mit logischen Schlussweisen (Analogie, Induktion, Deduktion) erfolgt in falscher Form; dadurch werden Fehler erzeugt, die sich in den weiteren Ermittlungshandlungen widerspiegeln

•Prämissen (z.B. gesicherte Spurenlage bei logischen Schlüssen sind falsch; somit ist die Gesamtaussage nicht wahr und bedingt einen falschen Schluss

•Es erfolgt keine Stetigkeit der Arbeit mit Versionen oder es erfolgt nur eine selektive Aufstellung und Überprüfung von Versionen. Vorhandene Informationen werden nicht genutzt bzw. es wird die Chance vertan, auch Informationen im Sinne der Überprüfung anderer Versionen zu sammeln

•Bei der Aufstellung von Versionen werden nicht alle vorhandenen Informationen berücksichtigt; dies hat zur Folge, dass man sich von Beginn an auf wenige Versionen konzentriert und eher unwahrscheinliche Begehungs- und Erklärungsweisen der Straftat, die aber dennoch möglich sind, vernachlässigt

•Widersprüche in den Ausgangsdaten werden nicht erkannt und beachtet

•Versionen beinhalten in sich Widersprüche

•Eine Version lässt verschiedene Ermittlungsansätze zu

•Versionen werden als Tatsachen betrachtet und nicht als Wahrscheinlichkeitsaussagen, die es zu überprüfen gilt.

Es gibt individuelle Fehler von Ermittlern, Strafjuristen und Sachverständigen, die nur durch eine bessere Ausbildung und eine Schärfung des Gewissens vermieden werden können. Systematische Fehler gibt es in allen Phasen von der Ermittlung bis zum Urteil. Sie treten mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf und beruhen auf Organisationsmängeln oder methodischen Defiziten. Als Hauptquellen für Fehlurteile werden genannt:86

•Unkritische Bewertung von Geständnissen,

•Belastung durch Mitgefangene,

•unkritische Bewertung von Zeugenaussagen,

•falsches Wiedererkennen,

•Lügen des Angeklagten als Schuldbeweis und

•unkritische Bewertung von Sachverständigengutachten,

•Fehlerquellen bei der Beweisbeschaffung,

•Fehler bei der Begründung des hinreichenden Tatverdachts und

•ungenügende Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen.

Basislehrbuch Kriminalistik

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