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I.Informationssammlung

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Zentrale Aufgabe der Behörde ist die Informationssammlung sowie der Datenaustausch mit den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten. Hierzu wurde eine Verbindungsstelle zwischen Europol und den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten eingerichtet, die eigeninitiativ Informationen und Erkenntnisse zur Speicherung im Europol-Informationssystem einholt. Nationale Verbindungsstelle ist das Bundeskriminalamt (BKA). Nach § 2 Abs. 3 EuropolG3 können die Landeskriminalämter und die Landespolizeien mit dem deutschen Verbindungsbüro bei Europol unmittelbar Daten austauschen. Nach § 3 EuropolG ist den Landesbehörden ein unmittelbarer Lesezugriff auf das Europol-Informationssystem gewährt.

Basislehrbuch Kriminalistik

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