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Teil II.Organisation der Verbrechensbekämpfung (Prof. Dr. Frank Braun) A.Das Europäische Polizeiamt – Europol

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Das Europäische Polizeiamt (Europol) ist eine europäische Polizeibehörde ohne Exekutivbefugnisse, die die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung schwerer Verbrechen durch einen effektiven Informationsaustausch garantieren soll (vgl. Art. 88 Abs. 1 AEUV1). Europol unterstützt die Strafverfolgungstätigkeit der Mitgliedstaaten insbesondere bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, der Schleuserkriminalität, des Terrorismus, des Menschenhandels, der Kinderpornografie, des illegalen Fahrzeughandels sowie der Geldfälschung und Geldwäsche. Die Behörde hat zudem die Aufgabe Straftaten gegen Personen und die Finanz- und Computerkriminalität zu bekämpfen, wenn Anhaltspunkte für eine kriminelle Organisationsstruktur vorliegen und zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind. Ferner erarbeitet Europol operative Analysen zur Unterstützung der Ermittlungstätigkeit der Mitgliedsstaaten und erstellt strategische Berichte (Bedrohungsbewertungen u.Ä.).2

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