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C.Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – Interpol

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International erfolgt die Zusammenarbeit der Polizeien verschiedener Staaten in der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol). Darüber hinaus sind Zusammenarbeitsmöglichkeiten durch bilaterale Abkommen, die durch das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) national umgesetzt werden, eröffnet (vgl. Teil XIX.).

Interpol ist ein historisch gewachsener Zusammenschluss von 190 nationalen Polizeibehörden. Die Organisation ist weder Völkerrechtssubjekt noch supranationale Organisation, die sich auf einen völkerrechtlichen Vertrag stützen kann. Ihre Aufgaben wurden im Rahmen der Selbstverwaltung in den Interpol-Statuten festgelegt. Ziel und Aufgaben von Interpol sind danach5: Durch Bereitstellung schneller und zuverlässiger Nachrichtenverbindungen, durch Unterhaltung von Nachrichtensammel- und Nachrichtenauswertungsdiensten und durch Fahndungs- und Ausschreibungsdienste, eine möglichst umfassende gegenseitige Unterstützung aller Kriminalpolizeibehörden im Rahmen der in den einzelnen Ländern geltenden Gesetze und im Geiste der Erklärung der Menschenrechte sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Die staatliche Souveränität des jeweiligen Mitgliedstaats ist dabei strikt zu beachten. Die Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich im Rahmen der in den betreffenden Ländern bestehenden Gesetzgebung.

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